LG Ansbach: Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke in Jobcenter
Das Landgericht Ansbach hat am 28.10.2015 einen 29-jährigen Mann, der im Jobcenter Ansbach einen Gutachter erstochen hat, zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Hierzu wird er auf Anordnung des Gerichts in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Zahn Jahre Haft wegen Totschlag für Messerangriff in Jobcenter
Daneben wurde der Mann verurteilt, mehrere tausend Euro an die Familie des getöteten Gutachters zu zahlen.
Der 29 Jahre alte Angeklagte erstach vor knapp einem Jahr, am 3. Dezember 2014, in der Jobagentur Rothenburg einen 61 Jahre alten Psychologen mit einem Küchenmesser. Der Psychologe hatte ihm zuvor eine psychische Erkrankung bescheinigt. Er sei nicht arbeitsfähig und brauche eine Therapie. Zudem hatte der Psychologe eine unterdurchschnittliche Intelligenz festgestellt.
Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, unmittelbar nach dem Gespräch mit dem Psychologen in einem nahe gelegenen Einkaufszentrum das Messer gekauft zu haben und danach damit auf den Psychologen eingestochen zu haben. Der Mann verstarb noch am Tatort.
Staatsanwalt ging von Mord aus und fordert über 12 Jahre Haft
Im Laufe des Prozesses hatte ein pschiatrischer Sachverständiger dem Angeklagten eine schizophrene Psychose diagnostiziert.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren wegen Mordes gefordert. Der Ankläger hatte die Mordmerkmale Heimtücke sowie Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers gesehen. Die Verteidigung hatte dagegen siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags gefordert. Beide Seiten waren sich einig darin, dass der Mann nicht ins Gefängnis kommen, sondern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll.
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt
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