Managerhaftung / D&O in- und außerhalb der Insolvenz – ein brandheißes Thema in Krisenzeiten

Strafrecht Ratgeber und Guidelines
Die Beratung von Managern – also insbesondere Geschäftsführern und Gesellschaftern von Unternehmen – in Verfahren wegen Managerhaftung, also der persönlichen Inanspruchnahme für Schäden der Gesellschaft oder deren Gläubiger nimmt in Zeiten der Krise einen immer größeren und wichtigeren Platz im Rahmen unserer anwaltlichen Beratung ein. Wo beispielsweise eine GmbH als Schuldnerin wegen einer Insolvenz ausfällt liegt nicht selten nichts näher als der Gedanke, man könne sich Außenstände ja bei den handelnden Personen direkt zurückholen.

Insbesondere als – zumeist angestellter – Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ist man zunächst versucht, sich vollends vor dem Schutzschirm der ausschließlichen (beschränkten) Haftung des Gesellschaftsvermögenszu verstecken. Doch was viele Geschäftsführer nicht wissen – dieser Schutzschirm hat einige Löcher, durch welche Gesellschaftsgläubiger und auch die in ihren Gewinnerwartungen enttäuschten Gesellschafter empfindlich Rückgriff auf die handelnden Geschäftsführer nehmen können.

Nachdem uns im Rahmen einer Seminarveranstaltung am vergangenen Samstag in Köln – mit einem im Übrigen hervoragenden Vortrag des Kollegen Björn Fiedler, Köl – wieder einmal bewusst geworden ist, welch immense Risiken hier für den handelnden Geschäftsführer einer GmbH verborgen sind – und im Umkehrschluss welche Möglichkeiten für einen Gesellschafter einer juristischen Person oder deren Gläubiger – haben wir uns entschlossen, in den kommenden Wochen in unserem Blog eine Reihe von Artikeln zu veröffentlichen, in denen die wichtigsten Themen und Risikoansätze zur Managerhaftung aus anwalticher Sicht aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten vorgestellt werden.

Teil 1 unserer Reihe sowie eine Vorschau auf alle vorgestellten Themen wird im Laufe der übernächsten Kalenderwoche erscheinen. Über Fragen und Anregungen aber freuen wir uns bereits ab sofort.

Mit den besten Grüßen aus Mannheim

Tim Wullbrandt

Rechtsanwalt

Mehr Informationen unter www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de

Kontaktieren Sie mich per Mail: twu(at)wullbrandt-rechtsanwaelte.de