SKY Deutschland macht ernst – immer mehr Strafanzeigen gegen Gastronomen wegen Urheberrechtsverletzungen
Im Rahmen einer Terminsvertretung hatten wir vor kurzen die erste Akte in der Kanzlei, in der ein Gastronom sich wegen einer Urheberrechtsverletzung vor dem Strafrichter (hier in Stuttgart) verantworten muss. Was war geschehen? Der Mandant betrieb ein Bistro und hatte darin einen Fernseher stehen. Auf diesem – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – habe der aus Italien stammende Mandant seinen vorwiegend italienischen Gästen mindestens zwei mal Fussballübertragungen italienischer Spiele des Senders SKY präsentiert, ohne die Berechtigung zur öffentlichen Wiedergabe zu besitzen. Eine klassische Urheberrechtsverletzung.
Dabei stellt sich auf den ersten Blick die Frage, weshalb ein solcher „klassisch abmahnwürdiger“ Vorgang beim Strafgericht landet. Denn grundsätzlich würde man damit rechnen, dass SKY dem Gastronom eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung und entsprechender Schadenersatzforderung zukommen lässt. Das wäre auch möglich – aber Vorsicht: Das gewerbsmäßige Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ohne Berechtigung ist eine Straftat (§ 106, 108 UrhG)!
Bislang hatten sich Rechteinhaber wie SKY zumeist damit begnügt, zivilrechtlich Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend zu machen. Nachdem wir deswegen zunächst dachten, dass es sich bei unserem Fall um einen Einzelfall handelt, hat uns ein Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Alarmzustand versetzt. Dort liegt wohl eine Vielzahl gleichlaufender Verfahren vor, wobei wohl fast alle betroffenen Gastronomen in den kommenden Tagen und Wochen Strafbefehle mit empfindlichen Geldstrafen erhalten werden.
Offenbar ist SKY dazu übergegangen, massenhaft per Musterschreiben Strafanzeigen bei den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften zu erstatten.
Betroffenen Gastronomen können wir an dieser Stelle nur dringend raten, sich sofort nach Bekanntwerden eines solchen Verfahrens gegen sie Rat und Hilfe durch einen Strafverteidiger einzuholen. Nur so kann die Chance gewahrt werden, hier die im Strafbefehl ausgesprochene Strafe deutlich zu mindern oder ein drohendes Gerichtsverfahren mit allen negativen Konsequenzen abzuwehren.
Selbstverständlich steht auch Rechtsanwalt Tim Wullbrandt Ihnen gerne in einem solchen Verfahren als versierter Strafverteidiger bundesweit zur Seite. Für eine entsprechende einfache Kontaktaufnahme haben wir Ihnen hier ein Kontaktformular zur Verfügung gestellt.
Beste Grüße,
Tim Wullbrandt