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Ab dem 01. Juli 2015 gilt das neu eingeführte Kleinanlegerschutzgesetz. Mit diesem finden eine Vielzahl von Änderungen in die relevanten vermögensanlagespezifischen Gesetze wie das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und andere Einzug. Einige dieser Änderungen haben gravierende Auswirkungen auf die notwendige juristische Ausgestaltung von Crowdfundings und Crowdinvestings. Bereits in seinem Beitrag auf Rhein-Main-Startups hat Rechtsanwalt Tim Wullbrandt einen ersten Überblick über die anstehenden Änderungen gegeben.

Kleinanlegerschutzgesetz und Crowdfunding – Rechtsanwalt Tim Wullbrandt im Gespräch

Nun hat Startupradio.de aus Sicht der Betreiber von Anbieterplattformen näher beleuchtet und zu diesem Zweck Tim Wullbrandtals anwaltlichen Berater von Startups und Anbieterplattformen sowie Patrick Mijnals, den Geschäftsführer der Anbieterplattform Bettervest.de zum Gespräch geladen. Hier können Sie direkt zum Interview auf Startupradio.de gelangen: Kleinanlegerschutzgesetz für Crowdinvesting – Talkrunde – startupradio.de (extern)

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften - Anwältin für Familienrecht - Alexandra Wullbrandt

 

Corporate & Finance | WULLBRANDT Rechtsanwälte | HeidelbergDer Bundestag hat Ende April 2015 das neue Kleinanlegerschutzgesetz in seiner endgültigen Form verabschiedet. Vor dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes bringt es eine Vielzahl an Neuerungen und Anforderungen auch an die Anbieter von Schwarmfinanzierungen – sogenannten Crowdfundings und insbesondere Crowdinvestings mit sich.

Auf Rhein Main Startups fasst Rechtsanwalt Tim Wullbrandt die wichtigsten Neuerungen zusammen und erläutert ihre Auswirkungen auf Anleger und Anbieter von Crowdinvestings.