Auch Ärzte sind nicht vor Honorarausfällen sicher. Gerade bei Privatbehandlungen kommt es des öfteren vor, dass Honorarrechnungen nicht beglichen werden. Erstattet der so (vermeintlich) betrogene Arzt dann eine Strafanzeige ist die Gefahr groß, dass er sich durch die Erstattung der Anzeige selbst strafbar macht.

Die Schweigepflicht des Arztes

Ärzte unterliegen grundsätzlich einer umfassenden Schweigepflicht in Bezug auf alle Informationen, welche sie über ihre Patienten erlangen. Die ärztliche Schweigepflicht ist zum einen in den Berufsordnungen der Ärzte geregelt. Zum anderen findet sich eine Entsprechende Regelung auch in § 203 StGB. Dessen § 1 Absatz 1 lautet

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als

1.
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,

anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Der durch die ärztliche Schweigepflicht geschützte Geheimbereich ist weit zu ziehen. Die Ärztin oder der Arzt hat über alles, was ihr/ihm in ihrer Eigenschaft als Ärztin bzw. Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Davon erfasst sind gehören nicht nur diejenigen Tatsachen welche sich auf den Gesundheitszustand beziehen, sondern auch beispielsweise alle finanziellen und beruflichen Verhältnisse, an deren Geheimhaltung der Patient ein Interesse hat.
Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich unbedingt und umfassend.

Ausnahmen von der Schweigepflicht: Offenbarungsbefugnisse und -pflichten

Von nahezu jeder Regel gibt es Ausnahmen – so auch von der ärztlichen Schweigepflicht. Für Ärztinnen/Ärzte gibt es diverse Pflichten und Befugnisse, um abweichend von der Schweigepflicht Patientendaten an befugte Dritte weiterzureichen. Dies ist der Fall auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen, der Patienteneinwilligung, in besonderen Situationen zum Schutz höherwertiger Interessen, sowie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen.

Ein berechtigtes Interesse des Arztes kann – das ist unbestritten – die Durchsetzung seiner Honoraransprüche gegen den Patienten sein. In diesem Zusammenhang ist klar, dass der Arzt (zumeist auch im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Patienten) die Daten des Patienten an eine ärztliche Verrechnungsstelle oder an eine Anwaltskanzlei zur Durchsetzung seiner Honorarforderungen weitergeben kann.

Honorarforderung des Arztes als berechtigtes Interesse an der Weitergabe von Patientendaten?

Ausnahmsweise muss das Patienteninteresse an der Geheimhaltung der die Patientin oder den Patienten betreffenden Daten auch hinter eigenen berechtigten Interessen der Ärztin oder des Arztes zurücktreten. In diese Fallgruppe fallen Konstellationen, in denen Ärztinnen und Ärzte ihre eigenen Rechte nur durch Offenbarung von Informationen wahrnehmen können, die grundsätzlich der Schweigepflicht unterliegen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arzt keine andere Möglichkeit hat als seine Honorarforderung anwaltlich oder gerichtlich durchzusetzen oder wenn ein Arzt sich gegen Strafverfolgungsmaßnahmen nur durch die Offenbarung von Patientendaten verteidigen kann. Das Interesse des Arztes an der Durchsetzung seiner Honorarforderung muss dabei das Interesse des Patienten am Schutz seiner Daten wesentlich überwiegen. Zu berücksichtigen ist dabei natürlich: Zahlt der Patient nicht, wäre der Arzt rechtlos gestellt, wenn er die zur gerichtlichen Durchsetzung der Honorarforderung nötigen Informationen nicht weitergeben dürfte.

Wichtiger Unterschied: Honorarklage ist etwas anderes als eine Strafanzeige

An dieser Stelle nun muss einmal der Unterschied zwischen einer Honorarklage vor dem Zivilgericht und einer Strafanzeige wegen Betruges erläutert werden. Mit einer Honorarklage kann der Arzt das Honorar für seine erbrachten Leistungen gegenüber dem Patienten geltend machen. Ziel der Klage ist es, einen vollstreckbaren Titel (Urteil) gegen den Patienten zu erhalten, aus dem notfalls sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Die Honorarklage dient also dem Arzt dazu, seinen Honoraranspruch bei Säumnis des Patienten durchzusetzen. Sie dient also einem berechtigten Interesse, zu deren Durchsetzung der Arzt berechtigt ist, Patientendaten dem Gericht zu offenbaren.

Etwas anders ist das bei einer Strafanzeige. Diese leitet lediglich die offizielle Strafverfolgung wegen eines möglichen Delikts (in der Konstellation Patient zahle die Arztrechnung nicht dürfte es sich immer um einen Eingehungsbetrug gemäß § 263 StGB handeln) ein. Am Ende dieses Verfahrens steht kein für den anzeigenden Arzt monetär „verwertbares“ Ergebnis. Sollte der Patient wegen des Betrugs verurteilt werden, dann gilt die strafrechtliche Verurteilung nur gegenüber dem Patienten. Der Geschädigte kann hieraus keinen eigenen Ertrag ziehen (auch im Fall einer Einziehung von Wertersatz könnte er sich nurn mittelbar an die einziehungsberechtigte Staatsanwaltschaft wenden). Das Strafverfahren dient also nicht der Durchsetzung des Honoraranspruchs.

Eine Rechtfertigung für die Weitergabe der Daten findet sich auch weder im Bundesdatenschutzgesetz, noch im Grundgesetz.

Eine Datenweitergabe auf Grundlage des BDSG ist grundsätzlich zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten erlaubt und wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Hier muss dann aber erneut das berechtige Interesse des Patienten am Schutz seiner intimen Patientendaten entgegengehalten werden. Dabei ist immer zu bedenken, dass zur Strafverfolgung als solcher lediglich die Tatsache, dass der Patient überhaupt einen Behandlungsvertrag abgeschlossen hatte und dass hieraus geschuldetes Honorar nicht gezahlt wurde, notwendig ist. Relevant sind nämlich lediglich die Art und Weise des Vertragsabschlusses und nicht die medizinisch erbrachten Leistungen. Diese werden möglicherweise lediglich dann relevant, wenn ein Streit über die korrekte Höhe der erbrachten Leistungen oder deren Art und Umfang entsteht.

Eine Zulässigkeit der Weitergabe der Patientendaten besteht auch nicht auf verfassungsrechtlicher Grundlage, beispielsweise – wie teils angenommen wird – auf Artikel 3 GG (dem Gleichheitsgrundsatz). Dem Arzt ist nämlich durch das Verbot der Weitergabe der Patientendaten mitnichten der Zugang zur Strafverfolgung verwehrt. Es ist ihm jederzeit möglich, mögliche Betrugstaten zu seinem Nachteil anzuzeigen – lediglich unter den oben genannten Bedingungen.

Unser Rat an Ärzte zur Vorgehensweise bei der Anzeigenerstattung

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt nun ihren säumigen Patienten wegen eines möglichen Betrugs zu Ihren Lasten strafrechtlich verfolgt sehen möchten, dann sollten Sie die folgende n Hinweise berücksichtigen, um nicht selbst in das Visier der Staatsanwaltschaft zu gelangen:

  1. titulieren Sie Ihre Honorarforderung zunächst zivilrechtlich, am einfachsten durch Erlass eines Mahnbescheid und anschließend Vollstreckungsbescheid
  2. im Rahmen der Strafanzeige sollten Sie nur Angaben zu zeitlichen Daten (Datum der Behandlung, Rechnungsdatum, Mahnungsdaten, Datum der Titulierung) machen
  3. führen Sie in der Strafanzeige nicht dazu aus, wegen was der Patient in Behandlung war
  4. fügen Sie der Strafanzeige keine Privatabrechnung (beispielsweise Rechnungen einer PVS) bei, aus denen ersichtlich ist, welche Behandlungen vorgenommen wurden. Statt dessen können Sie der Anzeige
  5. einen ergangenen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil beifügen.

Noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zur korrekten Erstattung einer Strafanzeige wegen offenen Honorarforderungen haben, dann wenden Sie sich an Fachanwalt für Strafrecht Tim Wullbrandt

Umfangreiches Verfahren gegen drei Chinesen vor dem Landgericht Heidelberg wegen bandenmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln – Rechtsanwalt Tim Wullbrandt erzielt Bewährungsstrafe für seine Mandantin – Haftstrafen gegen Mitangeklagte

Staatsanwaltschaft Heidelberg: Anklage gegen chinesische Bande wegen Handel mit Drogen

Den drei Angeklagten – zwei Frauen und ein Mann – warf die Staatsanwaltschaft Heidelberg vor, Teil einer von Madrid (Spanien) aus international operierenden Bande gewesen zu sein. Sie hätten, so die Anklage, insgesamt 30 aus Madrid nach Heidelberg geschickte Pakete mit Drogen entgegengenommen und die Drogen dann entweder in Heidelberg und Umgebung (bis in die Schweiz) an Abnehmer verkauft, oder diese ebenso per Paket in andere Länder weitergesendet. Jedes der Pakete habe zwischen vier und 14 Kilogramm Marihuana – mit einem Wert von bis zu 40.000 Euro pro Lieferung – enthalten. Alle drei Angeklagten befanden sich seit April 2020 in Untersuchungshaft.

Rechtsanwalt Tim Wullbrandt hatte in dem Verfahren die Verteidigung einer Angeklagten übernommen.

Urteil des Landgerichts nach 10 Verhandlungstagen: Bewährungsstrafe für unsere Mandantin

Während die Anklage der Staatsanwaltschaft Heidelberg unserer Mandantin noch drei Verbrechen des bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 30a BtMG, Mindeststrafe pro Tat 5 Jahre Haft) sowie 15fache Verabredung zu Verbrechen zur Last legte ergab sich nach den 10 durchgeführten Verhandlungstagen ein anderes Bild. Durch die in der Hauptverhandlung durchgeführte Beweisaufnahme konnte zu Lasten unserer Mandantin lediglich die zweifache Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einem minder schweren Fall nachgewiesen werden.

Mitangeklagte lässt sich vier Tage zur Sache ein

Das Verfahren erregte über Justizkreise hinweg Aufmerksamkeit, da es gleich zu Beginn mit einer doch sehr ungewöhnlichen Einlassung einer Mitangeklagten begann. Diese machte zu Beginn des Verfahrens Angaben zu ihrer Person und zum Tatvorwurf – in einem außergewöhnlich großen (zeitlichen) Umfang: Ganze vier Verhandlungstage lang berichtete die Mitangeklagte aus Ihrer Sicht davon, was die Angeklagten und drei weitere Beteiligte seit ihrer Einreise nach Deutschland im März zunächst in Düsseldorf und später Heidelberg erlebt hatten. Inwieweit das Gericht diese Angaben zu Gunsten oder zu Lasten der Mitangeklagten berücksichtigen wird ist noch unklar – zwei Tage vor der gemeinsamen Urteilsverkündung wurde das Verfahren gegen die Mitangeklagte abgetrennt, da diese in der JVA Schwäbisch-Gmünd in Corona-Quarantäne musste.

Verteidigungsstrategie: Schweigen führt zu Erfolg

Unser Team war in das Verfahren mit der bewussten Entscheidung zum vollständigen Schweigen gestartet. Diese Strategie wurde bis zum Ende durchgehalten – was sich für unsere Mandantin als goldrichtig erwies. Von den ursprünglich angeklagten 18 Taten blieben am Ende nur noch 2 in abgemilderter Form übrig. Das führte zu dem Ergebnis, dass der gegen unsere Mandantin bestehende Haftbefehl noch während der Urteilsverkündung aufgehoben wurde und ihr – fast schon symbolträchtig – unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung die im Landgericht Heidelberg bei Verhandlungen obligatorischen Fußfesseln abgenommen wurden. Unsere Mandantin durfte das Gericht als freie Frau verlassen.

Beteiligte Anwälte

Aus unserer Kanzlei waren im Mandat Fachanwalt für Strafrecht Tim Wullbrandt sowie Rechtsanwalt Sebastian Lang-Wehrle tätig, weiterer Verteidiger unserer Mandantin war Rechtsanwalt Uwe Görlich, Garbsen.

Presse

Die Presseberichte zu dem Verfahren finden Sie hier (externe Links):

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-heidelberg-die-letzten-pakete-lieferte-die-kripo-aus-_arid,1754252.html

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/drogenprozess-gegen-drei-chinesen-in-heidelberg-100.html

Erfreuliches Ergebnis im dem Verfahren wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Mannheim anlässlich der Vorfälle auf dem Schwetzinger Schlossplatz am 21. Februar 2020: Das Verfahren gegen den von uns verteidigten Mandanten wurde durch die Jugendkammer des Landgerichts Mannheim eingestellt. 

Staatsanwaltschaft Mannheim: Anklage wegen versuchtem Totschlag

Gegenstand des Verfahrens war eine Auseinandersetzung am 21. Februar 2020 auf den Schlossplatz in Schwetzingen. Dort sollten – nach ursprünglicher Auffassung der Staatsanwaltschaft Mannheim – vier junge Männer einen 51jährigen Mann aus Ketsch nach dem Besuch einer Fastnachtsveranstaltung gemeinsam zusammengeschlagen und getreten haben. Aufgrund der erheblichen Verletzungen ging die Staatsanwaltschaft Mannheim vorliegend von einem versuchten Totschlag aus und klagte alle vier Männer gemeinsam zur Jugendkammer des Landgerichts Mannheim an. Während ursprünglich gegen drei der Männer Haftbefehle bestanden war zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Landgericht nur noch einer der Männer in Untersuchungshaft.

Rechtsanwalt Tim Wullbrandt hatte in dem Verfahren die Verteidigung eines 19jährigen Angeklagten übernommen.

Nach vier Verhandlungstagen: Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt

Während die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim den vier Männern noch ein gemeinschaftliches Handeln vorwarf war nach drei Verhandlungstagen und diversen Zeugenvernehmungen deutlich, dass der Anklagevorwurf gegen unseren Mandanten nicht haltbar war. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hatte die Polizei bereits diverse Zeugen vernommen, wobei sich aus diesen polizeilichen Vernehmungen der Eindruck ergab, dass alle vier Beschuldigten gleichermaßen an der Tat beteiligt waren. Nach drei Verhandlungstagen und diversen Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mannheim ergab sich ein gänzlich anderes Bild.

Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung bestätigen die Anklage nicht

Durch die intensive Befragung der in der Verhandlung vor dem Landgericht Mannheim geladenen Zeugen konnten wir erreichen, dass eine aktive Tatbeteiligung unseres Mandanten nicht mehr nachweisbar war. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Mannheim beantragte daher am vierten Verhandlungstag vor dem Landgericht die Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten gemäß § 47 Jugendgerichtsgesetz ohne Auflagen. Das Gericht folgte dem Antrag, so dass das Verfahren gegen unseren Mandanten am vierten Verhandlungstag ohne weitere Folgen eingestellt wurde. Gegen die weiteren drei Angeklagten wird die Verhandlung nun fortgesetzt.

Beteiligte Anwälte

Aus unserer Kanzlei waren im Mandat Fachanwalt für Strafrecht Tim Wullbrandt sowie Rechtsanwalt Sebastian Lang-Wehrle tätig.

Presse

Die Presseberichte zu dem Verfahren finden Sie hier (externe Links):

https://www.morgenweb.de/schwetzinger-zeitung_artikel,-schwetzingen-tatverdacht-gegen-19-jaehrigen-reicht-nicht-_arid,1699262.html

https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-schwetzingenmannheim-totschlags-verfahren-gegen-einen-der-angeklagten-eingestellt-_arid,560895.html

https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-landgericht-mannheim-19-jaehriger-angeklagter-schwaenzt-totschlags-prozess-fuer-schule-_arid,549942.html

https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-schwetzingen-angeklagter-im-totschlags-prozess-schaemt-sich-_arid,551598.html

 

Anwalt für Sexualstrafrecht

Am Mittwoch, den 04. März 2020, begann vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt das Verfahren gegen einen Rentner aus dem Odenwaldkreis wegen sexuellem Kindesmissbrauch. Die Frankfurter Rundschau berichtet in ihrem am 05. März erschienenen Artikel über den Auftakt des Verfahrens. Dem Angeklagten wird in dem Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt zur Last gelegt, er habe seine beiden Enkeltöchter mehrfach sexuell missbraucht. Die Verteidigung des Angeklagten hat Rechtsanwalt Wullbrandt, Fachanwalt für Strafrecht, übernommen. Mehr zu diesem Verfahren erfahren Sie in dem verlinkten Artikel der Frankfurter Rundschau.

Verteidigung im Sexualstrafrecht

Sollten Sie sich Ermittlungen oder einem Strafverfahren wegen einem sexualstrafrechtlichem Tatvorwurf ausgesetzt sehen, dann steht Ihnen Rechtsanwalt Tim Wullbrandt, Fachanwalt für Strafrecht, gerne vertrauensvoll und diskret als Strafverteidiger zur Seite. Nehmen Sie am besten sofort unverbindlich Kontakt zu Rechtsanwalt Wullbrandt auf unter 06221/3219271 oder per E-Mail an twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de.

 

WULLBRANDT Rechtsanwälte

Immer Ärger mit ElitePartner und Parship – wer eine Mitgliedschaft bei den Partnerportalen der Hamburger PE Digital GmbH abschließt, der erlebt immer häufiger eine böse Überraschung. Wir haben nun die ersten Klagen gegen die Betreiberin der Portale geführt – und für unsere Mandanten die Rückzahlung sämtlicher gezahlter Beträge erstritten.

Erfolgreiche Klage gegen ElitePartner & Parship – Wertersatz bei Widerruf muss vollständig zurückgezahlt werden

Erklärt man innerhalb der Widerrufsfrist den Widerruf des Mitgliedschaftsvertrages langt das Portal kräftig zur Kasse: Bis zu 450 EUR „Wertersatz“ für die bereits erbrachten Leistungen werden aufgerufen. Das ist teils mehr, als die gesamte Jahresgebühr.

Die Portale begründen den geforderten Wertersatz mit den bereits erlangten Leistungen für angebliche Kontakte und die professionelle Persönlichkeitseinschätzung. In einem von uns bearbeiteten Fall war es sogar so, dass ElitePartner / PE Digital den Wertersatz in Höhe von 450 EUR erst nach dem erklärten Widerruf vom PayPal-Konto des Mandanten einzog.

Das Vorgehen der von der PE Digital GmbH betriebenen Portale hat es zwischenzeitlich sogar bis zu Spiegel Online gebracht, wo ausführlich berichtet wird (Das schnelle Geschäft mit der großen Sehnsucht – Spiegel Online vom 04.11.2017).

Erfolgreiche Klage gegen PE Digital GmbH vor dem Amtsgericht Hamburg

Zwischenzeitlich liegen in den von unserer Kanzlei betriebenen Klageverfahren die ersten Entscheidungen des zuständigen Amtsgerichts Hamburg vor: Das Amtsgericht Hamburg gab uns recht und verurteilte die Betreiberin der Portale ElitePartner und Parship zur Rückzahlung der eingezogenen Beträge sowie aller Verfahrenskosten.

Die genannten Probleme gibt es bereits seit geraumer Zeit. Aus dem Artikel bei Spiegel Online, in welchem auch zwei Bonner Kollegen zitiert werden, geht hervor, dass sich die PE Digital nach einer Entscheidung des OLG Hamburg aus dem Frühjahr 2017, welche sich mit der Wettbewerbswidrigkeit der Wertersatzforderungen an sich befasste, zwischenzeitlich gegen die Klageforderungen ihrer Kunden verteidigt. Dies können wir aus unseren Verfahren nicht bestätigen.

Mit unserer Klage hatten wir eben nicht nur die Unzulässigkeit der Forderung an sich, sondern auch detailliert deren Berechnung angefochten. Im Rahmen einer Klageerwiderung hätte die PE Digital nun in unserem Verfahren dem Gericht offen legen müssen, wie sich der Wert ihrer Persönlichkeitsprüfung sowie der einzelnen Kontakte berechnet. Dazu jedoch war man seitens ElitePartner wohl nicht bereit, weshalb in unseren Fällen Versäumnisurteile ergingen, welche auch nicht durch die PE Digital angegriffen wurden.

Hilfe bei Wertersatz nach Widerruf von ElitePartner und Parship

Haben auch Sie Probleme mit Wertersatzforderungen von Parship oder ElitePartner nach einer Widerrufserklärung? Übermitteln Sie uns einfach Ihre Daten und Ihre bisherige Korrespondenz mit ElitePartner / Parship oder dem beauftragten Inkassounternehmen per E-Mail an Rechtsanwalt Tim Wullbrandt. Wir prüfen für Sie gerne und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Klage.

Anwalt für Strafrecht - Mannheim

Heute einmal etwas aus dem Bereich „Lokales“: Die Mannheimer Polizei führte heute Morgen eine der ersten Razzien in einer sogenannten „Problem-Immobilie“ durch. Das Mehrfamilienhaus, in welchem die Razzia stattfand, befindet sich im Stadtteil Mannheim-Neckarstadt.

Razzia in Mannheim: Verdacht auf Mietwucher, Drogenhandel und Co

In dem Haus in der Mannheimer Neckarstadt leben größtenteils Bulgaren und Rumänen unter teils katastrophalen Bedingungen. Hauptziel der Razzia waren dementsprechend auch die Vermieter der Immobilie beziehungsweise die in der Immobilie herrschenden Mietbedingungen. Nach Angaben der Polizei werden dort selbst kleinste Zimmer und Kellerverschläge zu Wucherpreisen vor allem an osteuropäische Einwanderer untervermietet. Einigen Bewohnern wurde nach Auskunft der Polizei bereits vor längerem der Strom abgestellt, weshalb sie sich illegale Stromleitungen von den Nachbarhäusern und Wohnungen bauten.

Eine Festnahme wegen diverser Straftaten

Bei der Razzia wurden nach Polizeiangaben insgesamt 38 Personen überprüft, eine Person wurde noch vor Ort festgenommen. Der Razzia waren bereits lang andauernde Ermittlungen, unter anderem wegen Mietwucher, Drogenhandel, Diebstählen und Steuerhinterziehung vorangegangen.

Polizeihubschrauber im Einsatz

Aufgrund der baulichen Situation war die Mannheimer Polizei bei der Razzia sogar mit einem Polizeihubschrauber angerückt. Da das Gebäude über einen stark verwinkelten Hinterhof verfügt wollte man auf diese Weise die Flucht von zu kontrollierenden personen vermeiden. Nach Polizeiangaben war die Aktion ein Erfolg.


Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Heidelberg & WörrstadtKONTAKT

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

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Neues Jahr, neues Verfahren: Nachdem ich bereits zum Ende des Vergangenen Jahres in einem Großverfahren gegen eine aus insgesamt sechs Angeklagte bestehende Bande von Einbrechern aus Georgien vor dem Landgericht in Heidelberg verteidigt habe (die daraus ergangenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig), beginnt nun morgen, am Dienstag den 15.01.2016 das nächste Verfahren gegen einen Georgier, dem die Beteiligung an diversen Einbrüchen in Heidelberg zur Last gelegt wird.

Weiteres Verfahren gegen Einbrecher aus Georgien am Landgericht Heidelberg

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für StrafrechtAuch in diesem Verfahren, für welches zunächst sechs Verhandlungstage am Landgericht angesetzt sind, geht es um die Beteiligung an einer Serie von Einbrüchen überwiegend in dem Heidelberger Stadtteil Pfaffengrund und Umgebung, bei denen erhebliche Mengen an Elektronik, Schmuck und Bargeld gestohlen wurden.

Bande bereits verurteilt

Das nun beginnende Verfahren birgt eine Besonderheit – es richtet sich nämlich nur noch gegen ein mögliches Mitglied der in Heidelberg agierenden Einbrechergruppe. Die weiteren vier Mitglieder dieser Gruppierung wurden bereits Ende des Jahres 2014 noch in Heidelberg festgenommen und in einem Verfahren im vergangenen Oktober für ihre Taten verurteilt. Dabei wurden Haftstrafen bis zu 5 1/2 Jahren ausgesproichen.

Der jetzt vor Gericht stehende Mann wurde erst kurz vor Beginn des Prozesses gegen die anderen Beteiligten im September 2015 in der Schweiz festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert, weswegen er nun gesondert vor Gericht steht.

Weitere Einbrüche in Lohr am Main

Neben den Taten in Heidelberg wird dem Mandanten auch die Beteiligung an weiteren Einbrüchen in Tankstellen und Autohäuser in Lohr am Main im Frühjahr 2014 vorgeworfen. Bei diesen Taten wurden aus den Verkaufsräumen erhebliche Mengen Zigaretten gestohlen.

Hier die Pressemitteilung des Landgerichts Heidelberg:

Pressemitteilung Landgericht Heidelberg - RA Wullbrandt


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Vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Heidelberg startete heute das Verfahren gegen fünf mutmaßliche Betrüger aus der Region mit Geständnissen aller Beteiligten.

Landgericht Heidelberg: Verfahren wegen gefälschter Mobilfunkverträge

Die Rhein-Neckar-Zeitung hatte bereits im April über den Fall berichtet, als zu Beginn des Ermittlungsverfahrens drei der fünf Beschuldigten verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden waren. Die Haftbefehle wurde jedoch auf die Bemühungen der Verteidiger hin bereits nach kurzer Zeit unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Betrug mit fingierten Mobilfunkveträgen – Angeklagte vorübergehend in Untersuchungshaft

Rechtsanwalt für Strafrecht in Heidelberg - Tim WullbrandtDen insgesamt vier Männern und einer Frau wird vorgeworfen, mit fingierten Telefonverträgen Smartphones erlangt und dann weiterverkauft zu haben. Drei der Männer und die junge Frau waren als Verkaufspersonal in einem Telekom-Shop in Heidelberg tätig, der fünfte, ein 32jähriger aus Weinheim, habe den Shop zunächst als Kunde aufgesucht und den anderen „beigebracht“, wie sie Verträge so fingieren können, dass sie die hochwertigen Smartphones erhalten ohne dafür zahlen zu müssen. Insgesamt sei – so die Staatsanwaltschaft Heidelberg – durch den Erhalt der Handys und den unberechtigten Bezug von Payback-Punkten ein Schaden in Höhe von mehr als 100.000 EUR entstanden.

Alle Angeklagten geständig

Für das Verfahren hat die Jugendstrafkammer unter Vorsitz der Richterin am Landgericht Kölsch insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Bereits am heutigen ersten verhandlungstag gaben alle Angeklagten Geständnisse ab und schilderten Einzelheiten zu den ihnen vorgeworfenen Taten.

Das Verfahren findet vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts statt, da zwei der Angeklagten zur Tatzeit von Dezember 2013 bis Juli 2014 noch unter 21 Jahren alt waren – und auf diese beiden somit Jugendstrafrecht Anwendung finden könnte.

Verteidigung durch Rechtsanwälte Wullbrandt, Betz, Welke und Maier

In eigener Sache freut es mich ganz besonders, in diesem Verfahren gemeinsam mit meinen Kollegen Rüdiger Betz und Patrick Welke aus Heidelberg sowie Simone Maier, die ich bereits als Referendarin kannte, aus Mannheim verteidigen zu dürfen. In Verfahren wie diesen mit mehreren Angeklagten zeigt sich immer wieder, dass es ungemein wertvoll ist, wenn die einzelnen Verteidiger sich verstehen und gut miteinander Arbeiten können – anstatt sich in Grabenkämpfen miteinander zu verstricken und damit das eigentliche Ziel, nämlich die bestmögliche Verteidigung des Mandanten , aus den Augen verlieren.


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In dem Verfahren gegen fünf Männer und eine Frau aus Georgien,die beschuldigt werden, gemeinsam in Heidelberg und Umkreis über 40 Wohnungseinbrüche begangen zu haben, wurde heute nach den letzten abschließenden Beweisanträgen und einer letzten Zeugenvernehmung die Beweisaufnahme beendet.

Verfahren gegen Georgier: Beweisaufnahme beendet

Nachdem zu Beginn der Sitzung durch die große Strafkammer am Landgericht Heidelberg zunächst noch einige Formalien und Beweisergebnisse, darunter ein Gutachten der Rechtsmedizin der Universitätsklinik Heidelberg zur Feststellung von DNA-Spuren an sichergestellten Schuhen eines der Beschuldigten, verlesen wurden, kam zunächst noch einmal hektische Betriebsamkeit im Saal auf.

Dolmetscherin als Zeugin für eigene Übersetzung vernommen

Auf den Beweisermittlungsantrag einer der Verteidigerinnen hin wurde die Sitzung zunächst für längere Zeit unterbrochen. Nach der Fortsetzung war die Sitzordnung leicht verändert: Die während der Verhandlungstage vom Gericht bestellte Dolmetscherin für die Georgische Sprache saß nun nicht mehr wie üblich zwischen den Angeklagten, sondern auf dem Zeugenstuhl und musste sich insbesondere den forschen Fragen des Staatsanwalts Dr. Streiß zu einem von ihr übersetzten Vertedigergespräch

Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafen

In seinem anschließenden Plädoyer forderte der Vertreter der Heidelberger Staatsanwalt für die angeklagten Männer Haftstrafen zwischen 9 und 2 Jahren, für die angeklagte Frau eine Haftstrafe von 1 Jahr zur Bewährung. Zum Erstaunen der beteiligten Verteidiger und ihrer Mandanten ging er auf die Ergebnisse der vergangenen Verhandlungstage kaum ein. „Einzelne Beweiserhebungen seien irrelevant“, in der Geamtschau der Geschehensabläufe ergebe sich das klare Bild einer Bande, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sei.

Plädoyers der Verteidigung am kommenden Mittwoch

Dass sich dies aus Sicht der Verteidiger anders darstellt, dürfte bereits jetzt klar sein. Wie genau die Verteidiger das Ergebnis der vergangenen Verhandlungstage werten erfährt man am kommenden Mittwoch, den 11.11. – an diesem Tag werden die Schlussvorträge der Verteidiger erwartet.


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Vor dem Landgericht Heidelberg endete gestern die Hauptverhandlung in dem ersten der derzeit parallel laufenden Verfahren gegen eine georgische EInbrecherbande. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Strafverteidiger der Angeklagten hielten gestern die abschließenden Plädoyers. Das Urteil wird für den 23. Oktober 2015 erwartet.

Strafverteidiger und Staatsanwältin halten Plädoyers

Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, forderte die Erste Staatsanwältin Dorothée Acker-Skodinis hohe Haftstrafen zwischen dreieinhalb und siebeneinhalb Jahren für die Angeklagten. In wechselnder Besetzung hätten die drei Männer und eine Frau 33 Taten begangen. Den Wert der Beute beziffert die Anklage auf 144.000 Euro. Die Angeklagten hätten Heidelberg als großen „Selbstbedienungsladen“ betrachtet, davon ist die Heidelberger Staatsanwältin überzeugt. Die georgischen Angeklagten hätten damit, von Juli bis Dezember letzten Jahres die Pfaffengrunder und Neuenheimer in Angst und Schrecken versetzt

Landgericht Heidelberg hört 57 Zeugen

Der Prozess gegen die Angeklagten zog sich geraume Zeit dahin, das Gericht musste insgesamt 57 Zeugen vernehmen. Die Angeklagten selbst äußerten sich im Rahmen des Verfahrens weder zu ihren persönlichen Verhältnissen, noch zu den einzelnen Taten. Die Strafkammer des Landgerichts Heidelberg kann bei ihrer Urteilsfindung jedoch auch auf diverse DNA- und Fußspuren sowie ein Gutachten darüber, welches Werkzeug für die Einbrüche verwendet wurde, zurückgreifen.

Hohe Straferwartung wegen rücksichtslosem Vorgehen

Besonders frappierend und im Hinblick auf die durch die Staatsanwältin beantragten Strafen verheerend dürfte wohl der Umstand gewesen sein, dass die Täter die Einbrüche begingen, obwohl die Bewohner der Wohnungen und Häuser teils daheim waren. So wurden von den Tätern – ob es sich dabei um die Angeklagten handelte, hat nun das Gericht zu entscheiden – die Einbrüche faktisch teils „um die Bewohner herum“ begangen.

Tatbeteiligung nach Sicht der Verteidigung nicht nachgewiesen

Die Verteidiger der Angeklagten sind indes der Auffassung, dass die Ermittler den jeweiligen Beschuldigten allenfalls die Beteiligung an einzelnen Taten nachweisen könnten. So könnten beispielsweise die durch die Polizei erstellten Handy-Bewegungsprofile nicht als Beweis dienen, da die Angeklagten die Telefone ständig untereinander getauscht hätten und sie keiner Person zuzuordnen seien. Die Verteidiger forderten daher für ihre Mandanten Haftstrafen im Bereich von vier Monaten bis zu drei Jahren.

Das Urteil wird am Freitag, 23. Oktober, um 14.30 Uhr im Saal 1 des Landgerichts, Kurfürsten-Anlage 15, erwartet.


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