Ab dem 01. Juli 2015 gilt das neu eingeführte Kleinanlegerschutzgesetz. Mit diesem finden eine Vielzahl von Änderungen in die relevanten vermögensanlagespezifischen Gesetze wie das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und andere Einzug. Einige dieser Änderungen haben gravierende Auswirkungen auf die notwendige juristische Ausgestaltung von Crowdfundings und Crowdinvestings. Bereits in seinem Beitrag auf Rhein-Main-Startups hat Rechtsanwalt Tim Wullbrandt einen ersten Überblick über die anstehenden Änderungen gegeben.
Kleinanlegerschutzgesetz und Crowdfunding – Rechtsanwalt Tim Wullbrandt im Gespräch
Nun hat Startupradio.de aus Sicht der Betreiber von Anbieterplattformen näher beleuchtet und zu diesem Zweck Tim Wullbrandtals anwaltlichen Berater von Startups und Anbieterplattformen sowie Patrick Mijnals, den Geschäftsführer der Anbieterplattform Bettervest.de zum Gespräch geladen. Hier können Sie direkt zum Interview auf Startupradio.de gelangen: Kleinanlegerschutzgesetz für Crowdinvesting – Talkrunde – startupradio.de (extern)
00Tim Wullbrandthttps://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.pngTim Wullbrandt2015-06-27 10:48:142015-06-27 10:48:14Interview zum Kleinanlegerschutzgesetz und seinen Auswirkungen auf Crowdfunding und Crowdinvesting – Tim Wullbrandt im Gespräch mit Startupradio.de
Im Prozess gegen vier Männer, denen ein brutaler Raubüberfall in Hessental vorgeworfen wird, hat das Opfer vor der Strafkammer des Landgerichts Heilbronn ausgesagt. Der 37-Jährige ist der ältere Bruder des Hauptangeklagten.
Streit zwischen Brüdern eskaliert
Was war passiert? Die Angeklagten sollen am 30.11.2014 zum Wohnhaus des Geschädigten, dem Bruder des Hauptangeklagten, in Schwäbisch Hall gefahren sein. Dort sollen zwei der Angeklagten sich vermummt mit dem Haustürschlüssel des Hauptangeklagten in das Wohngebäude und in die dortige Wohnung des Geschädigten begeben haben. In der Wohnung sollen sie den Geschädigten getreten, gefesselt, bedroht und von ihm verlangt haben, den Verwahrort seiner EC- und Kreditkarte sowie die dazugehörige PIN herauszugeben. Die Bankkarten sollen sie sodann den beiden anderen Angeklagten übergeben haben, die im Auto gewartet haben und sodann zu verschiedenen Banken gefahren sein sollen, um Geld abzuheben, was jedoch misslungen sein soll. In der Zwischenzeit sollen die in der Wohnung verbliebenen zwei Angeklagten dort Stehlgut zusammengetragen haben. Dieses sollen alle vier Angeklagten nach Rückkehr der beiden im Auto befindlichen Angeklagten gemeinsam verladen haben. Den Geschädigten, der mehrere Verletzungen erlitten haben soll, sollen die Angeklagten in gefesseltem Zustand in der Wohnung zurückgelassen haben.
Anklage wegen schweren Raubes
Der Prozess vor dem Landgericht Heilbronn begann bereits am 22. Mai. Die Verteidigung des Hauptangeklagten – der jüngere Bruder des Opfers – hat der Heidelberger Rechtsanwalt Patrick Welke übernommen. Alle Angeklagten haben bereits am ersten Prozesstag Geständnisse abgelegt.
Im Fortsetzungstermin am vergangenen Mittwoch vernahm das Gericht weitere Zeugen zur Tat. Darunter befand sich ein älterer Bekannter der Angeklagten, welchen diese in Ihren Aussagen als Ideengeber und Organisator des Überfalls angaben. Da dieser Zeuge, gegen der bislang kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, durch die anderen Angeklagten unmittelbar belastet wird, besteht bei seiner eigenen Aussage jederzeit die Gefahr, dass er sich selbst belastet. Um dies zu vermeiden stehen dem Zeugen umfangreiche Aussageverweigerungsrechte zu – zudem ist er berechtigt, sich bereits im Rahmen der Zeugenaussage von einem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand begleiten zu lassen.
Rechtsanwalt Wullbrandt als Zeugenbeistand
Die Funktion des Zeugenbeistands im Strafverfahren für den belasteten Zeugen hat im hiesigen Verfahren Rechtsanwalt Tim Wullbrandt übernommen.
Das Verfahren wird fortgesetzt.. Mit einem Urteil ist frühestens am 08. Juli zuz rechnen.
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