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LINK

Was tun, wenn die Liebe am Ende ist? Diese Frage stellte sich auch die Redaktion von Wunderweib.de und ging ins Gespräch mit Rechtsanwältin Alexandra Wullbrandt. Im Interview auf Wunderweib.de gibt sie Erfahrungen wieder und erklärt, was es zu einer Scheidung braucht und wie diese im besten – oder im schlechtesten Fall abläuft.

Hier geht es zum Interview: LINK.

28. Dezember 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-12-28 09:01:292015-12-28 09:01:29Rechtsanwältin Wullbrandt im Interview: Was tun, wenn die Liebe am Ende ist? (Wunderweib.de)
Entscheidungen, Wirtschaftsstrafrecht

BGH: Tatbeendigung bei Hinterziehung von Tabaksteuer

Wann ist beim Tabakschmuggel der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt und die Tat beendet? Mit dieser Frage hatte sich der BGH in seinem Verfahren 1 StR 461/06 zu beschäftigen. In diesem Fall hatte der BGH über versteckte Zigarettenladungen zu entscheiden, die aus einem anderen Mitgliedstaat ohne Verwendung deutscher Steuerzeichen nach Deutschland verbracht und nicht verzollt wurden. Deutschland diente als Zwischenstation, wo die Zigaretten umgeladen, um – wiederum versteckt unter Tarnladung – durch eine Spedition nach Großbritannien zum dortigen Verkauf weitertransportiert zu werden.

Pflicht zur Erklärung über Tabaksteuer entsteht bei Verbringen nach Deutschland zu gewerblichen Zwecken

Der BGH stellt fest, dass die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung über den transportierten Tabak gemäß § 19 Satz 2 und 3 TabStG aF dann entsteht, wenn die Tabaksteuer aufgrund eines Verbringens der Tabakwaren ohne Verwendung deutscher Steuerzeichen (vgl. § 12 TabStG aF) aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland gebracht wird. Da die Tabakware jedoch nicht in Deutschland verbleiben sollte, sondern weiter nach Großbritannien transportiert wurde, stellt sich die Frage, wann die Beendigung der Tat vorliegt.

Tat ist beendet, wenn die Ware „zur Ruhe gekommen ist“

Die Hinterziehung von Tabaksteuer unter Verstoß gegen die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gemäß § 19 Satz 3 TabStG aF ist erst beendet, wenn die Tabakwaren in Sicherheit gebracht und „zur Ruhe gekommen“ sind. Der BGH führt hierzu aus, dass es maßgeblich ist, ob die Tabakwaren die gefährliche Phase des Grenzübertritts passiert haben und der Verbringer sein geplantes Vorhaben erfolgreich abgeschlossen hat. In der Regel wird die Steuerhinterziehung daher erst beendet sein, wenn die Tabakwaren ihren Bestimmungsort erreicht haben. Wenn die Tabakwaren in Deutschland lediglich umgeladen wurden und hauptsächlich für den Verkauf in Großbritannien bestimmt waren, sind sie noch nicht „zur Ruhe gekommen“ (BGH, Urteil vom 14. März 2007 – 1 StR 461/06).

28. Dezember 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-12-28 08:20:142015-12-28 08:20:14BGH: Tatbeendigung bei Hinterziehung von Tabaksteuer
Entscheidungen, Zivilrecht

Schmerzensgeldanspruch Hinterbliebener nach Tötung eines nahen Angehörigen (Landgericht Bochum)

Das LG Bochum hat sich im Urteil vom 29. Oktober mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen den Eltern nach dem Tod ihres Sohnes Schmerzensgeldansprüche gegen den Schädiger zustehen.

Grundsätzlich kein Schmerzensgeld der Eltern für Tod des Kindes

Grundsätzlich ist Schmerzensgeld wegen des erlittenen Todes im deutschen Recht nicht vorgesehen, da der Verlust des Lebens nicht mit Geld auszugleichen ist. Jedoch steht den Eltern als Erben des Getöteten gem. § 823 Abs. 2 BGB eine billige Entschädigung in Geld für die ihrem Sohn zugefügten Schäden zu – also faktisch der Schmerzensgeldanspruch des Kindes.

Eltern erben Schmerzensgeldanspruch des Kindes

Die Entschädigung ist dann „billig“ im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB, wenn sie nach den ethischen Grundsätzen als gerecht empfunden wird. Bei der Schadensbemessung werden mehrere Gesichtspunkte miteinbezogen, insbesondere die vorsätzliche Tatbegehung sowie das bewusste Miterleben des Todeseintritts. Im Vordergrund stehen bei der Schadensbemessung die Genugtuungs- sowie Ausgleichsfunktionen.

Eigener Schmerzensgeldanspruch der Eltern, wenn besondere Schäden nachweisbar

Darüber hinaus hat das Gericht das Bestehen eigener Entschädigungsansprüche auf Schmerzensgeld bejaht, wenn sich erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die über das normale Maß der seelischen Erschütterung und traumatischer Schädigungen hinausgehen, medizinisch feststellen lassen und einen gewichtigen Krankheitswert aufweisen.

LG Bochum, Urteil vom 29.10.2015 – 2 O 574/12.

28. Dezember 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-12-28 08:10:402015-12-28 08:10:40Schmerzensgeldanspruch Hinterbliebener nach Tötung eines nahen Angehörigen (Landgericht Bochum)
Presse, Strafrecht

Prozess gegen vier Männer und eine Frau

Am 19.11.2015 begann vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Heidelberg der Prozess gegen vier Männer und eine Frau, die als Mitarbeiter eines Handyladens mit fingierten Verträgen einen Schaden von über 100.000 EUR verursacht haben sollen. Rechtsanwalt Wullbrandt hat die Verteidigung eines der Angeklagten übernommen.

Hier gelangen Sie zum Pressebericht des SWR.

20. November 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-11-20 14:10:192018-12-28 22:26:34SWR: Prozess wegen fingierter Handyverträge am Landgericht Heidelberg
Prozesse / Verfahren

Landgericht Heidelberg: Verfahren gegen fünf mutmaßliche Betrüger startet vor Jugendstrafkammer

Vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Heidelberg startete heute das Verfahren gegen fünf mutmaßliche Betrüger aus der Region mit Geständnissen aller Beteiligten.

Landgericht Heidelberg: Verfahren wegen gefälschter Mobilfunkverträge

Die Rhein-Neckar-Zeitung hatte bereits im April über den Fall berichtet, als zu Beginn des Ermittlungsverfahrens drei der fünf Beschuldigten verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden waren. Die Haftbefehle wurde jedoch auf die Bemühungen der Verteidiger hin bereits nach kurzer Zeit unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Betrug mit fingierten Mobilfunkveträgen – Angeklagte vorübergehend in Untersuchungshaft

Rechtsanwalt für Strafrecht in Heidelberg - Tim WullbrandtDen insgesamt vier Männern und einer Frau wird vorgeworfen, mit fingierten Telefonverträgen Smartphones erlangt und dann weiterverkauft zu haben. Drei der Männer und die junge Frau waren als Verkaufspersonal in einem Telekom-Shop in Heidelberg tätig, der fünfte, ein 32jähriger aus Weinheim, habe den Shop zunächst als Kunde aufgesucht und den anderen „beigebracht“, wie sie Verträge so fingieren können, dass sie die hochwertigen Smartphones erhalten ohne dafür zahlen zu müssen. Insgesamt sei – so die Staatsanwaltschaft Heidelberg – durch den Erhalt der Handys und den unberechtigten Bezug von Payback-Punkten ein Schaden in Höhe von mehr als 100.000 EUR entstanden.

Alle Angeklagten geständig

Für das Verfahren hat die Jugendstrafkammer unter Vorsitz der Richterin am Landgericht Kölsch insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Bereits am heutigen ersten verhandlungstag gaben alle Angeklagten Geständnisse ab und schilderten Einzelheiten zu den ihnen vorgeworfenen Taten.

Das Verfahren findet vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts statt, da zwei der Angeklagten zur Tatzeit von Dezember 2013 bis Juli 2014 noch unter 21 Jahren alt waren – und auf diese beiden somit Jugendstrafrecht Anwendung finden könnte.

Verteidigung durch Rechtsanwälte Wullbrandt, Betz, Welke und Maier

In eigener Sache freut es mich ganz besonders, in diesem Verfahren gemeinsam mit meinen Kollegen Rüdiger Betz und Patrick Welke aus Heidelberg sowie Simone Maier, die ich bereits als Referendarin kannte, aus Mannheim verteidigen zu dürfen. In Verfahren wie diesen mit mehreren Angeklagten zeigt sich immer wieder, dass es ungemein wertvoll ist, wenn die einzelnen Verteidiger sich verstehen und gut miteinander Arbeiten können – anstatt sich in Grabenkämpfen miteinander zu verstricken und damit das eigentliche Ziel, nämlich die bestmögliche Verteidigung des Mandanten , aus den Augen verlieren.


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19. November 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-11-19 17:48:522015-11-19 17:48:52Landgericht Heidelberg: Verfahren gegen fünf mutmaßliche Betrüger startet vor Jugendstrafkammer
Presse, Strafrecht

Rhein-Neckar-Zeitung: Haftstrafen für Einbrecherbande

Verfahren am Landgericht Heidelberg beendet – Haftstrafen für Angeklagte

Nach dem gestrigen Ende der Hauptverhandlung in dem Verfahren gegen sechs Georgier, denen die Mitgliedschaft in einer Bandenstruktur und in diesem Zusammenhang die Teilnahme an über 40 Einbrüchen in Heidelberg und Umgebung vorgeworfen wurde, berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung über den Ausgang des Verfahrens.

12. November 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2016/06/Fotolia_45122244_M-bw.png 1126 1687 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-11-12 09:17:252015-11-12 09:17:25Rhein-Neckar-Zeitung: Haftstrafen für Einbrecherbande
Entscheidungen

BGH: Kein Raub an Prostituierter wenn der Täter nicht wusste, dass sie den Lohn behalten darf

Nimmt ein Freier einer Prostituierten das im Voraus geleistete Entgelt gewaltsam wieder weg, dann ist diese Zueignung unter Umständen nicht rechtswidrig, weil das Geschäft mit der Prostituierten Sittenwidrig ist. So jedenfalls entschied das der BGH in seinem Beschluss vom 21.07.2015 – 3 StR 104/15.

Bundesgerichtshof: Versuchter Raub zum Nachteil einer Prostituierten

Dieser nach meiner Auffassung in mehrfacher Hinsicht äußerst brisanten Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der Angeklagte kam mit dem Opfer überein, dass diese an ihm sexuelle Handlungen vornehmen solle. Die heirfür vereinbarten 20 EUR Entgelt übergab er ihr. Nachdem sich die beiden in eine öffentliche Toilette begeben hatten, überlegte es sich der Angeklagte anders und verlangte die Rückzahlung des Geldes. Als das Opfer die Rückzahlung verweigerte, schubste er sie gegen die Kabinenwand, tastet sie ab und griff in die Taschen ihrer Kleidung, um das Geld, auf dessen Rückzahlung er nach Ansicht des in erster Instanz befassten Landgerichts keinen Anspruch hatte, gegen ihren Willen zurückzuerlangen. Dabei sei dem Angeklagten, so das Landgericht in seiner Urteilsbegründung, bewusst gewesen, dass er das Geld nicht habe zurückverlangen können. Denn auch ihm sei, wie Freiern üblicherweise, bekannt gewesen, dass für das Versprechen sexueller Dienstleistungen vor dessen Erfüllung geleistetes Geld nicht zurückgefordert werden könne. Wider Erwarten fand der Angekl. das Geld jedoch nicht. Die sich anschließende verbale und tätliche Auseinandersetzung wurde durch das Eingreifen von Passanten beendet.

Freier fordert mit Gewalt das im Voraus gezahlte Entgelt zurück

Der BGH hob nun die Verurteilung wegen versuchten Raubes wieder auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück. Nach Auffassung des BGH hat sich das Landgericht nicht hinreiched mit dem Bestehen des subjektiven Tatbestands – also dem Vorsatz des Täters – auseinandergesetzt. Vielmehr noch: Nach Auffassung des BGH liege ein solcher hier wohl nicht vor.

BGH: Kein Vorsatz bezüglich rechtswidriger Zueignung ersichtlich

Nach Ansicht des BGH enthalten die Urteilsgründe keine die Feststellungen tragende Beweiswürdigung insbesondere zum Vorsatz des Angeklagten hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung (die Rückzahlung der 20 EUR).  § 249 StGB verlangt neben der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter Einsatz eines Nötigungsmittels die Absicht des Täters, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Die Rechtswidrigkeit der Zueignung ist dabei ein normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der Vorsatz des Täters erstrecken muss. Soweit klar.  Die diesbezügliche Feststellung des Landgerichts, dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass er das Geld nicht zurückverlangen dürfe, finde (so jedenfalls der BGH) in der Beweiswürdigung keine Stütze. Das Landgericht habe nicht dargelegt, worauf es seine Überzeugung stütze.

Ausschluss des Rückforderungsrechts nicht allgemein bekannt

Soweit es meine, aufgrund seines pauschalen, nicht näher begründeten Hinweises auf die bei Freiern üblicherweise vorhandene Kenntnis, dass ein Rückforderungsrecht nicht bestehe, seien weitere Ausführungen entbehrlich gewesen, sei dem bereits mit Blick auf die zivilrechtliche Rechtslage nicht zu folgen. Entgegen der Auffassung des Landgerichts komme ein Rückforderungsanspruch des Angeklagten aus § 812 I 1 BGB in Betracht. Die zwischen den Beteiligten getroffene Vereinbarung über die Vornahme sexueller Leistungen gegen ein Entgelt sei wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gem. § 138 I BGB nichtig. Aus § 1 ProstG ergebe sich nichts anderes. Demnach erwerbe eine Prostituierte nur dann eine rechtswirksame Forderung, wenn die sexuellen Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden seien. Die Bestimmung sei somit eine Ausnahmevorschrift zu § 138 I BGB und bestimme unter den dort normierten Voraussetzungen die Wirksamkeit des Anspruchs der Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt trotz Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts. Also: Ein Rückforderuöngsanspruch scheidet dann aus, wenn die Leistung erbracht wurde.

Ein Ausschluss des Bereicherungsanspruchs gem. §§ 814, 817 BGB komme nur in Betracht, wenn der Angekl. als Leistender gewusst habe, dass er zur Leistung nicht verpflichtet gewesen sei bzw. vorsätzlich gesetz- oder sittenwidrig gehandelt oder sich der Einsicht in die Gesetz- oder Sittenwidrigkeit leichtfertig verschlossen habe. Auch dies verstehe sich bei dem psychisch auffälligen, die deutsche Sprache nur unzureichend beherrschenden Angeklagten, der einem fremden Kulturkreis mit einer anderen Rechtsordnung entstamme, nicht von selbst.

Die Sache bedürfe somit der Zurückweisung und erneuten Entscheidung, weil der Senat – entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts – nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen könne, dass ein neues Tatgericht mit einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung wiederum feststelle, dass der Angeklagte mit zumindest bedingtem Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung gehandelt und sich deshalb wegen eines – unter Umständen untauglichen – versuchten Raubes strafbar gemacht habe.

Fazit

Durch die Entscheidung wird zweierlei deutlich: Zum einen wird wieder einmal klar, dass sich die rechtliche Stellung von Prostituierten trotz des zwischenzeitlich eingeführten Prostitutionsgesetzes (ProstG) kaum verändert hat. Zwar ist die Tätigkeit als Prostituierte an sich nicht mehr sittenwidrig – wohl aber das einzelne Geschäft, welches die Prostituierte mit ihrem Freier abschließt. Auf dieser Unterscheidung (die in der Sache kaum verständlich ist) beruht die hiesige Entscheidung.

Äußerst interessant ist, dass der BGH hier seine Entscheidung ohne größere Ausführungen damit begründet, dass der Angeklagte aus einem fremden Kulturkreis entstammt, dessen Rechtsordnung eine andere ist. Wo der BGH diese Argumentation in anderen Fällen – insbesondere im Themenkomplex „Ehrenmord“ nur äußerst sparsam zur Geltung kommen lässt, wird dies hier von den Richtern „einfach mal so“ für die Begründung der Rechtsunkenntnis und damit das fehlen des Vorsatzes ins Feld geführt. Es bleibt zu hoffen, dass hieraus kein Trend in der Rechtsprechung des BGH entsteht – auch wenn dies die Arbeit als Strafverteidiger in vielen Fällen einfacher machen würde…


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5. November 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-11-05 08:04:592015-11-05 08:04:59BGH: Kein Raub an Prostituierter wenn der Täter nicht wusste, dass sie den Lohn behalten darf
Prozesse / Verfahren, Uncategorized

Landgericht Heidelberg: Plädoyer der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen georgische Einbrecher

In dem Verfahren gegen fünf Männer und eine Frau aus Georgien,die beschuldigt werden, gemeinsam in Heidelberg und Umkreis über 40 Wohnungseinbrüche begangen zu haben, wurde heute nach den letzten abschließenden Beweisanträgen und einer letzten Zeugenvernehmung die Beweisaufnahme beendet.

Verfahren gegen Georgier: Beweisaufnahme beendet

Nachdem zu Beginn der Sitzung durch die große Strafkammer am Landgericht Heidelberg zunächst noch einige Formalien und Beweisergebnisse, darunter ein Gutachten der Rechtsmedizin der Universitätsklinik Heidelberg zur Feststellung von DNA-Spuren an sichergestellten Schuhen eines der Beschuldigten, verlesen wurden, kam zunächst noch einmal hektische Betriebsamkeit im Saal auf.

Dolmetscherin als Zeugin für eigene Übersetzung vernommen

Auf den Beweisermittlungsantrag einer der Verteidigerinnen hin wurde die Sitzung zunächst für längere Zeit unterbrochen. Nach der Fortsetzung war die Sitzordnung leicht verändert: Die während der Verhandlungstage vom Gericht bestellte Dolmetscherin für die Georgische Sprache saß nun nicht mehr wie üblich zwischen den Angeklagten, sondern auf dem Zeugenstuhl und musste sich insbesondere den forschen Fragen des Staatsanwalts Dr. Streiß zu einem von ihr übersetzten Vertedigergespräch

Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafen

In seinem anschließenden Plädoyer forderte der Vertreter der Heidelberger Staatsanwalt für die angeklagten Männer Haftstrafen zwischen 9 und 2 Jahren, für die angeklagte Frau eine Haftstrafe von 1 Jahr zur Bewährung. Zum Erstaunen der beteiligten Verteidiger und ihrer Mandanten ging er auf die Ergebnisse der vergangenen Verhandlungstage kaum ein. „Einzelne Beweiserhebungen seien irrelevant“, in der Geamtschau der Geschehensabläufe ergebe sich das klare Bild einer Bande, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sei.

Plädoyers der Verteidigung am kommenden Mittwoch

Dass sich dies aus Sicht der Verteidiger anders darstellt, dürfte bereits jetzt klar sein. Wie genau die Verteidiger das Ergebnis der vergangenen Verhandlungstage werten erfährt man am kommenden Mittwoch, den 11.11. – an diesem Tag werden die Schlussvorträge der Verteidiger erwartet.


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4. November 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-11-04 16:23:422015-11-04 16:23:42Landgericht Heidelberg: Plädoyer der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen georgische Einbrecher
Entscheidungen

OLG Hamm: Lockerung des Vollzugs trotz Leugnen der Tat möglich

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Bei der Frage, ob im Laufe einer Haftzeit vielbegehrte Lockerungen möglich sind, spielen die Justizvollzugsanstalten neben der die Vollstreckung der Haft überwachenden Staatsanwaltschaft eine gewichtige Rolle. Oft entscheidet über die Gewährung von Lockerungen das Urteil der Justizvollzugsanstalt über das Verhalten des Gefangenen im bisherigen Haftverlauf. Dabei wird auch die Einstellung des Gefangenen zu seiner Tat berücksichtigt – wer sich intensiv damit auseinandersetzt und sein Unrecht erkennt, der wird eher gelockert, wer das nicht tut – oder einfach nur nicht zeigt – dem wird oftmals die Lockerung versagt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied aber jetzt: Vollzugslockerungen müssen auch dann möglich sein, wenn der Gefangene die Tat weiterhin leugnet (OLG Hamm , Beschluss vom 29.09.2015 – 1 Vollz(Ws) 411/15).

Leugnen der Tat rechtfertigt keine Versagung von Lockerungen im Vollzug

Der im Jahr 1966 geborene Antragsteller verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt am Niederrhein. Im Juni 2014 hatte er 15 Jahre der Freiheitsstrafe verbüßt. Im April 2015 schrieb die Justizvollzugsanstalt den Vollzugsplan für den Betroffenen fort, ohne Vollzugslockerungen – sogenannte vollzugsöffnende Maßnahmen – zu gewähren. Dies begründete die JVA damit, dass der Betroffene zu einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit sich selbst nicht bereit sei und die der Verurteilung zugrunde liegende Tat leugne. Es bestehe daher weiterhin Flucht- und Missbrauchsgefahr, sollte man ihm Lockerungen zubilligen. Nach Ansicht der JVA ergebe sich eine Perspektive für Lockerungen erst dann, wenn der Betroffene bereit zu Veränderungen sei und er insbesondere die ihm nachgewiesenen Taten nicht mehr leugne. Nach der Bestätigung der Entscheidung der Justizvollzugsanstalt durch die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve hat der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt.

Oberlandesgericht weist JVA zu neuer Entscheidung an

Das Oberlandesgericht Hamm hat nun auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 29.09.2015 entschieden (Az.: 1 Vollz(Ws) 411/15, BeckRS 2015, 18004): Allein das Leugnen der Tat durch den Verurteilten rechtfertigt nicht das Versagen vollzugsöffnender Maßnahmen wie beispielsweise einer Ausführung oder eines Begleitausganges.

Der Erste Strafsenat des OLG Hamm hob den Vollzugsplan jdes Betroffenen auf, soweit er dem Betroffenen Vollzugslockerungen versagte. Das Oberlandesgericht wies die Justizvollzugsanstalt an, die Regelungen des Vollzugsplans über Vollzugslockerungen neu fortzuschreiben. Zwar habe die Justizvollzugsanstalt einen Beurteilungsspielraum bei der Prüfung, ob dem Betroffenen vollzugsöffnende Maßnahmen aufgrund einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr zu versagen seien. Hierbei müsse sie aber von einem vollständig ermittelten Sachverhalt ausgehen und alle für die Abwägung relevanten Umstände berücksichtigen. Zu diesen gehörten unter anderem die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, etwaige frühere Straftaten, die Umstände und das Gewicht der Tat sowie die Tatmotivation, außerdem sein Verhalten und seine Persönlichkeitsentwicklung im Vollzug.

Hier erhalten Sie die Entscheidung des Oberlandesgerichts im Volltext: OLG Hamm – Beschluss 1 Vollz Ws 411_15 – Vollzugslockerungen trotz Leugnen möglich – Rechtsanwalt für Strafrecht in Heidelberg Tim Wullbrandt


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3. November 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-11-03 08:18:362015-11-03 08:18:36OLG Hamm: Lockerung des Vollzugs trotz Leugnen der Tat möglich
Entscheidungen

LG Ansbach: Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke in Jobcenter

Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

Das Landgericht Ansbach hat am 28.10.2015 einen 29-jährigen Mann, der im Jobcenter Ansbach einen Gutachter erstochen hat, zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Hierzu wird er auf Anordnung des Gerichts in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Zahn Jahre Haft wegen Totschlag für Messerangriff in Jobcenter

Daneben wurde der Mann verurteilt, mehrere tausend Euro an die Familie des getöteten Gutachters zu zahlen.

Der 29 Jahre alte Angeklagte erstach vor knapp einem Jahr, am 3. Dezember 2014, in der Jobagentur Rothenburg einen 61 Jahre alten Psychologen mit einem Küchenmesser. Der Psychologe hatte ihm zuvor eine psychische Erkrankung bescheinigt. Er sei nicht arbeitsfähig und brauche eine Therapie. Zudem hatte der Psychologe eine unterdurchschnittliche Intelligenz festgestellt.

Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, unmittelbar nach dem Gespräch mit dem Psychologen in einem nahe gelegenen Einkaufszentrum das Messer gekauft zu haben und danach damit auf den Psychologen eingestochen zu haben. Der Mann verstarb noch am Tatort.

Staatsanwalt ging von Mord aus und fordert über 12 Jahre Haft

Im Laufe des Prozesses hatte ein pschiatrischer Sachverständiger dem Angeklagten eine schizophrene Psychose diagnostiziert.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren wegen Mordes gefordert. Der Ankläger hatte die Mordmerkmale Heimtücke sowie Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers gesehen. Die Verteidigung hatte dagegen siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags gefordert. Beide Seiten waren sich einig darin, dass der Mann nicht ins Gefängnis kommen, sondern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll.


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31. Oktober 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-10-31 15:22:272015-10-31 15:22:27LG Ansbach: Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke in Jobcenter
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4.4
WULLBRANDT PORZ Rechtsanwälte PartG
WULLBRANDT PORZ Rechtsanwälte PartG
4.4
Thomas Wasiucionek
22:50 03 Jul 25
Family Law Ms. Porz is a powerful lawyer with the highest level of expertise. Clear and understandable communication. A huge thank you to Ms. Porz for allowing me to trust her. Thank you for your support, which led to a positive outcome. Absolutely recommendable. Top
Alicia Mariné
16:43 12 Feb 24
I am very grateful to Ms. Porz and her team for their representation and advice during my divorce and for the human quality with which they supported me throughout the entire process. She was always available and ready to answer any questions I had at such a critical time in my life. Thank you for that!
Joe Smith
21:47 30 Mar 24
Ms. Porz represented me in the divorce proceedings. Very competent and friendly. Fast and well-founded answers to inquiries, even in between. I felt very well represented. Everything went according to my expectations.
David Ivey
13:47 02 Apr 24
I had a personal legal matter come up while traveling to Heidelberg over a year ago and needed ascertain the status and disposition before returning to Germany. Attorney Sebastian Lang-Wehrle, who is fluent in English, quickly returned my telephone call and was able to resolve. Expedient, competent and very professional service. Highly recommend Sebastian and the Wullbrandt Porz law firm.
Birgit Breckner
13:41 24 Jan 25
Ms. Porz is very competent and very friendly. Questions were answered quickly. I would recommend the law firm without reservation at any time.
Daniel k
17:32 03 Feb 25
Mr. Lang-Wehrle defended me in criminal proceedings. I always felt well looked after by him. He was always easy to reach, and communication was seamless. Mr. Lang-Wehrle represented my interests before the court and the public prosecutor's office to my complete satisfaction. In the end, the case was dismissed. Billing was transparent and extremely fair. I highly recommend him as a criminal defense attorney.
B.A. Barracus
13:57 23 May 25
I was represented by Mr. Lang-Wehrle. I can only say positive things about the collaboration and support he provided. He is very friendly and professional and responds promptly to any queries. I would work with him again at any time. Thank you again!
Hopp Benjamin
05:28 26 May 25
Mion, I am very satisfied with the Wullbrandt/Porz law firm. All the staff were very friendly and very helpful. Whenever I had to go to court, Ms. Porz was by my side. I was always excellently represented. I will always turn to Ms. Porz for family law matters.
Klea Meister
04:31 06 Jun 25
The lawyers in Porz supported me through my divorce. They were very pragmatic, direct, and honest, and I think they are a very loving woman and mother at heart. I thank them sincerely for their support during this time. Unfortunately, we didn't see each other in person very often, but that's just how it is these days. A lot of things are done via email, but that's normal.
Jacky Stahl
12:39 10 Jan 24
A really great and competent law firm. I would contact them again at any time. They are available at any time and take a lot of time. You can tell how much effort is being put into achieving the most satisfactory result possible. From the initial communication to the defense in court, it was really top notch. I can only recommend it.
Jim Johnson
06:40 29 Jul 25
The opposing team and the judge didn't make it easy for us, but the result is impressive. I would hire Ms. Porz again for more rounds in the ring.
Lena
18:22 12 Aug 25
Ms. Porz is a very good lawyer. She doesn't just tell you what you want to hear, but also explains the legal situation and what would be best for the child. She is very passionate about her work and provides excellent support. She fought alongside me.
Meinolf Amekudzi
08:24 11 Sep 25
I am incredibly grateful for the outstanding work of attorney Lang-Wehrle. In my very complex criminal case, he helped me achieve an acquittal. I was particularly impressed by how quickly he familiarized himself with the extensive case files and kept track of every detail. In court, he argued confidently, clearly, and convincingly. I felt extremely well represented at all times – highly recommended!
Chris Podobnik
13:16 09 Oct 25
Ms. Porz is a very friendly and competent lawyer; she successfully represented me, and I am truly grateful to her. I can only recommend her.
Eva Schmidt
14:06 16 Oct 25
Frau Rechtsanwältin Porz hat mich durch die Mühen und den Stress des Scheidungsverfahrens geführt. Sie war stets erreichbar und hatte immer Zeit, wenn ich sie brauchte. Herzlich, warm und verständnisvoll- nicht nur in rechtlichen, sondern auch in menschlichen und emotionalen Belangen. In manchen Momenten war auch ihre hervorragende Kenntnis der polnischen Sprache eine große Hilfe. Sollte ich jemals wieder rechtliche Unterstützung benötigen, werde ich mich ganz sicher wieder an sie und ihre Kanzlei wenden. Sehr zu empfehlen!
Meera Vivan
11:48 20 Jan 26
In a desperate situation – during a police raid on my home based on serious allegations – I contacted numerous lawyers in utter distress. In total, I made around 20 calls, only to be brushed off or given vague excuses. But attorney Sebastian Lang-Wehrle was completely different: He immediately took on my case, reassured me right away, and acted with professionalism. He contacted the police that same day. Thanks to his calm, competent, and highly professional approach, the entire case was dismissed. Throughout the entire process, he was always available, kept me continuously informed, and made me feel truly understood and taken seriously. I have rarely experienced such a combination of humanity, down-to-earth approach, professionalism, and empathy. I wholeheartedly and without reservation recommend attorney Sebastian Lang-Wehrle. No matter the situation – I would contact him again without hesitation. With him, you are truly in the best hands.
Joschak Dunkl
09:22 19 Sep 25
Ms. Porz is a very competent lawyer who always provides me with immediate advice and support. I can warmly recommend her at any time.
Dante
20:59 01 Jun 26
Top lawyer. Mr. Wullbrandt represented me in a rather complex matter and made me feel well taken care of from the very beginning. Always friendly, available, and honest in his assessments. The case was dismissed – it couldn't have gone better for me. Thank you again for your support!
Peter Wirth
17:50 11 Dec 18
Sehr angenehm und kompetent
Turnier Profi
09:50 31 Jan 18
Sehr angenehme und kompetente Rechtsberatung durch Herrn Wullbrandt. Angelegenheit war innerhalb von 2 Tagen erledigt. Vielen Dank.
Thomas Hochmuth
09:46 24 Sep 17
Sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt . Er hat sich viel Zeit für uns genommen und uns sehr geholfen. Vielen Dank.
Miss Aries
09:37 30 Apr 17
Beide Rechtsanwälte habe ich als äußert kompetent empfunden. Sie verfügen über breites Fachwissen und erweisen sich als höchst zuverlässig und verantwortungsvoll. Menschlich beide sehr freundlich und verständnisvoll.
Fran Coco
11:20 20 Feb 18
Sehr freundliche und kompetente Beratung!
e
09:43 03 Apr 18
Schnell einen Termin bekommen! Äußerst kompetenter und netter Mensch. Sein umfangreiches Fachwissen hat Herr Wullbrandt vor Gericht so eingesetzt, dass selbst der Staatsanwalt am Ende trotz erlassenem Strafbefehl einen Freispruch fordern musste. Bravo!!! Falls es nochmal Probleme geben sollte, weiß ich an wenn ich mich wenden muss ;-)
Sandra Eckhardt
08:47 30 Jul 18
Super kompetenter Anwalt. Auf jeden Fall EMPFEHLENSWERT!!!!
Michaela Kaiser
14:22 17 Aug 18
Vom ersten Kontakt an fühlten wir uns in der Kanzlei Wullbrandt sehr gut aufgehoben. Herr Wullbrandt und auch seine Mitarbeiter/innen informierten immer schnell und direkt, Rückrufe erfolgten sehr zeitnah. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Wullbrandt und können ihn und seine Kanzlei nur empfehlen.
e
08:41 30 May 18
Schnell einen Termin bekommen. Äußerst kompetenter und netter Mensch. Sein umfangreiches Fachwissen hat Herr Wullbrandt vor Gericht perfekt eingesetzt. Bravo!!! Falls es nochmal Probleme geben sollte, weiß ich an wenn ich mich wenden muss.
Elena Bender
17:05 27 Feb 18
Kurzfristige und kompetente Beratung. Sehr symphatischer Anwalt, bei dem ich mich sehr gut aufgehoben fühle. Kein Vergleich zu anderen Erfahrungen in der Branche..
Ines M.
14:10 25 Jun 19
Der erste Anwalt bei dem ich mich sehr gut beraten und aufgehoben fühlte. Schnelle Erreichbarkeit, sofortige Rückrufe, bzw. Kontakt per Mail, wenn ich nicht erreichbar war. Absolut empfehlenswert. Ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen.
Peter Schneider
16:59 17 Jul 19
Habe sehr schnell einen Termin bekommen und wurde kompetent beraten. Absolut empfehlenswert.
Marcel G.
09:10 24 Apr 23
From day one, Mr. Wullbrandt left me with a very competent and friendly impression. I am very satisfied with his work and would contact him again at any time if I had any problems. Only recommended!!!
Sven Kalusche
04:30 31 Jan 22
Great lawyer, was able to help me with my concerns and get them resolved satisfactorily. Since he is very busy, you may have to rake it again, but the quality is definitely there. If I had any legal problems again, he would be my first choice.
Ines M.
14:10 25 Jun 19
The first lawyer with whom I felt very well advised and in good hands. Fast accessibility, immediate callbacks, or contact by email if I wasn't available. Highly Recommended. I would hire him again at any time.
20mami12
08:54 27 Dec 23
A very competent lawyer Mr. Lang-Wehrle, fast communication by email and by telephone. Accessibility is very good. He focuses on his work and is behind it. Very friendly and professionally oriented. Always my pleasure.
Andreas Schöttke
12:28 06 Jan 24
Mr. Sebastian Lang-Wehrle is a friendly and competent lawyer. Very good communication by phone and email. Always available and prompt completion. My concern with an energy supplier was resolved promptly to my complete satisfaction. I can recommend the law firm with a clear conscience.
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