WULLBRANDT Rechtsanwälte

Wie jedes Jahr treten zum 01. Januar des neuen Jahres eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft (oder kündigen sich zumindest mit hoher bis höchster Sicherheit an). Wir möchten Ihnen hier eine ganz kurze und knappe Übersicht über die wichtigsten Gesetzesänderungen zum 01. Januar 2017 bieten.

Neue Gesetze: Was ändert sich zum 01. Januar 2017?

Zum 01. Januar 2017 ist eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die in Ihrer Mehrheit finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer, Familien und Sparer mit sich bringt. Eine – vermutlich die bedeutendste – Gesetzesänderung zum Jahreswechsel 2017 steht jedoch noch aus, da sich Bund und Länder noch nicht über die Finanzierung einigen konnten.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2017 von 8,50 auf 8,84 EUR pro Stunde.

Unterhaltsvorschuss / Kindergeld / Kinderzuschlag

Das Jahr 2017 bringt eine Reihe von Gesetzesänderungen zu Gunsten von Eltern mit sich.

Unterhaltsvorschuss

Die sicherlich bedeutendste Gesetzesänderung 2017 ist die Änderung der Regelung zur Zahlung des Unterhaltsvorschusses durch die Jugendämter für Alleinerziehende. Bislang war die Zahlung des Unterhaltsvorschusses dahingehend begrenzt, dass dieser lediglich bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und maximal für die Dauer von 6 Jahren gezahlt wurde. Erst im Dezember gab das Bundesministerium für für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekannt, dass diese Beschränkung ab 2017 wegfallen solle. Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2017 der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden soll – ohne eine Beschränkung auf die Dauer des Bezugs. Diese Regelung ist jedoch noch nicht in Kraft, da sich Bund und Länder noch nicht abschließend über die Finanzierung des Vorhabens einigen konnten. Sobald die Regelung in Kraft tritt werden wir Sie hier und auf unserer Facebook-Seite darüber informieren.

Kindergeld

Das Kindergeld wird steigen und zwar um monatlich zwei Euro pro Kind. Für die ersten beiden Kinder beträgt es dann monatlich je 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro. Ab dem vierten Kind gibt es jeweils 223 Euro.

Kinderzuschlag

Auch der Kinderzuschlag steigt an – nämlich um 10 Euro auf 170 EUR pro Kind.

Einige weitere bedeutende Änderungen für Eltern ergeben sich in den zum 01. Januar 2017 in Kraft tretenden Änderungen in der Steuergesetzgebung.

Steuern (Einkommensteuer & Co)

Mit dem neuen Jahr tritt eine Vielzahl von steuerlichen Änderungen in Kraft. Die für Familien und Arbeitnehmer bedeutendsten Änderungen dürften wohl folgende sein.

Kinderfreibetrag

Gute Nachrichten für Eltern: Der Kinderfreibetrag steigt. Der Kinderfreibetrag wird von 7248 Euro zunächst um 108 Euro erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei, es muss auf diesen Betrag also keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag des Arbeitseinkommens – also der Betrag, auf den grundsätzlich keine Einkommensteuern gezahlt werden müssen – steigt. Derzeit beträgt der Grundfreibetrag 8.652 EUR. Er soll nun um 168 Euro auf 8820 Euro steigen. Dies bedeutet, dass nach der Änderung beispielsweise bei einem unverheirateten erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8820 Euro im Jahr Steuern fällig werden. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17.640 Euro.

Unterhaltszahlungen absetzbar

Parallel zum Grundfreibetrag erhöht sich auch der Betrag, um welchen Unterhaltszahlungen für Dritte von der Steuer absetzbar sind – nämlich auf 8.820 EUR pro Jahr.

Steuererklärung bei Freibetrag Pflicht

Werden im Rahmen des monatlichen Lohnsteuerabzugs Freibeträge genutzt, dann besteht ab 2017 die generelle Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Dies gilt nur dann nicht, wenn das erzielte Arbeitseinkommen den Betrag von 11.000 EUR nicht übersteigt.

Gesetzesänderungen für Verbraucher

Wie jedes Jahr treten auch einige mehr oder minder kuriose Gesetzesänderungen in Kraft, die vor allem Auswirkungen auf Verbraucher haben. Die sind unter anderem folgende.

Fotobücher

Fotobücher dürften teurer werden – für sie steigt nämlich der Umsatzsteuersatz von 7% auf 19%.

Staubsauger gedrosselt

„Mehr Power“ war einmal – Staubsauger dürfen innerhalb der EU ab dem 1. September nur noch mit maximal 900 Watt in den Verkauf gehen (bislang 1.600 Watt). Wer also noch einen Staubsauger mit richtig viel „Wumms“ kaufen möchte, der sollte das bis spätestens August tun.

Feiertage

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Im Jahr 2017 ist anlässlich des 500. Jubiläums der Reformation der 31.10. ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland.

Elektroauto

Wer ein Elektroauto (auch einen Hybrid) fährt und diesen im Betrieb des Arbeitgebers lädt, der muss für diese Ladung ab dem 01. Januar 2017 keine Steuern mehr bezahlen. Das Aufladen des Elektroautos beim Arbeitgeber wird steuerfrei.

Das waren die wichtigsten Gesetzesänderungen zum 01. Januar 2017 in Kürze.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr 2017!