Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurden nun nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Ermittlungsgruppe Eigentum der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg Anfang des Jahres zwei weitere georgische Tatverdächtige festgenommen. Die beiden Tatverdächtigen im Alter von 22 Jahren sind dringend verdächtig, an mindestens 20 Wohnungseinbrüchen bzw. Einbruchsversuchen überwiegend im Stadtteil Heidelberg-Neuenheim beteiligt gewesen zu sein.  Gegen die Tatverdächtigen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle erlassen, anschließend wurden sie in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Bereits im November 2014 erfolgten sieben Festnahmen

Nach langwierigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg war zunächst im November 2014 einer vermeintlichen georgischen Einbrecherbande das Handwerk gelegt worden. Die insgesamt sieben Tatverdächtigen, sechs Männer im Alter zwischen 28 und 39 Jahren und eine 29-jährige Frau, sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dringend verdächtig, über 40 Wohnungseinbrüche bzw. Einbruchsversuche begangen zu haben. Die Tatverdächtigen befinden sich seit ihren Festnahmen in Untersuchungshaft.

Ermittlungen seit August 2014

Die Ermittlungsgruppe Eigentum hatte bereits seit Anfang August 2014 zunächst gegen unbekannte Täter wegen diverser Wohnungseinbrüche im Raum Heidelberg (Stadtteile Neuenheim, Ziegelhausen und Schlierbach sowie in Neckargemünd, Ilvesheim, Weinheim und Mannheim-Feudenheim) . Bei den Tatobjekten handelte es sich zumeist um Einfamilienhäuser, deren Eigentümer im Urlaub waren. Die Täter waren überwiegend durch Aufhebeln eines Fensters oder der Terrassentür in die Häuser eingestiegen. Der bislang bekannte Diebstahlschaden beträgt ca. 450.000,- EUR, der Sachschaden beläuft sich auf etwa 45.000,-EUR.

Gesamtschaden bei ca. 500.000 EUR

Anhand eines Hinweises aus der Bevölkerung waren zunächst fünf Tatverdächtige einer georgischen Einbrechergruppierung identifiziert werden. Nach der Erwirkung von Haftbefehlen und dem Erlass von Beschlüssen zur Durchsuchung der Wohnungen durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg, wurden die Tatverdächtigen am 25.11.2014 in Mannheim, Ludwigshafen und Stuttgart festgenommen. Einer der Beschuldigten, ein 39-jähriger Mann, konnte in der Vorbereitungsphase eines weiteren Wohnungseinbruches in Mannheim in seinem Auto festgenommen werden. In dem Fahrzeug saßen zwei weitere Männer aus Georgien im Alter von 28 und 34 Jahren, bei denen Einbruchswerkzeug gefunden wurde.

Weitere Tatverdächtige ermittelt

Die hierauf folgenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten nun ergeben, dass weitere Täter an den Einbrüchen beteiligt gewesen sein sollen. Die beiden 22-jährigen Tatverdächtigen wurden am 9. Januar 2015 in einer Wohnung in Heidelberg festgenommen.

Gegen einen weiteren 31-jährigen Tatverdächtigen wird wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl ermittelt. Ihm wird zur Last gelegt, die Bande unterstützt zu haben.  Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 16. Januar 2015 in Eppelheim wurden Beweismittel sichergestellt. Nach seiner erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt.

Verteidigung übernommen

Das Verfahren wird bis zum Abschluss der Ermittlung und der anschließenden Anklageerhebung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Für einen der bereits seit November 2014 in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen wurde die Verteidigung durch Rechtsanwalt Tim Wullbrandt übernommen.

 

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Pressemitteilung bekannt gab erließ sie Haftbefehl gegen einen 46-Jährigen aus dem Rhein-Neckar-Kreis.

Einbruch in Heidelberger Altstadt

Der Mann aus Leimen wird verdächtigt, am Samstagnachmittag gegen 12:30 Uhr aus einer Wohnung in der Heidelberger Altstadt eine Geldkassette gestohlen zu haben.

Nach der Tat  wurde er von dem Bewohner der Wohnung im Treppenhaus auf frischer Tat gestellt und festgehalten.

Auf frischer Tat ertappt

Der Beschuldigte konnte sich zunächst losreißen und flüchten. Dem Geschädigten gelang es jedoch, diesen einzuholen und in einem Kaufhaus zu stellen. Um seiner Festnahme zu entgehen, zog der Täter daraufhin eine Schere und bedrohte damit seinen Verfolger. Mit Hilfe eines Ladendetektivs und einem weiteren Mitarbeiter des Kaufhauses gelang es schließlich, den Beschuldigten bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Schere als Tatwerkzeug bei räuberischem Diebstahl

Bei seiner Durchsuchung fanden die Ermittler neben der Geldkassette auch ein gestohlenes Handy.

Der 46-jährige Leimener wurde am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg dem Haftrichter vorgeführt, welcher Haftbefehl erließ. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft im Gefängnis.

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Ab dem 15. Januar 2015 beginnt im Mainzer Landgericht vor der großen Strafkammer der Prozess gegen vier gemeinsam angeklagte Mainzer Apotheker. Die Angeklagten – drei Männer und eine Frau – müssen sich wegen des Vorwurfes des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs gegenüber dem Träger der gesetzlichen Krankenkassen verantworten.

Staatsanwalt klagt Inhaber und Angestellte der Apotheke an

Die beiden Hauptangeklagten sind Inhaber einer Mainzer Apotheke (63 und 54 Jahre alt). Daneben sind ein angestellter Apotheker (50 Jahre alt) und eine ebenfalls in der Apotheke beschäftige 47-jährige Apothekerin angeklagt.Der Apothekerin legt die Staatsanwaltschaft lediglich Beihilfe zur Last.

Nicht zugelassene Krebsmedikamente verkauft?

Nach Anklage der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten in dem Zeitraum von September 2005 bis März 2009 für das Ausland hergestellte und in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel zu einem niedrigeren Preis als in Deutschland zugelassene wirkstoffgleiche Arzneimittel eingekauft haben. Diese nicht zugelassenen Arzneimittel sollen die Angeklagten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft an Patienten abgegeben haben und sodann gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen die höheren Preise für die verkehrsfähigen weil in Deutschland zugelassenen Arzneimittel abgerechnet haben.

Daneben sollen die Angeklagten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen an Patienten abgegebene und in Deutschland zugelassene Arzneimittel eines bestimmten Pharmaunternehmens auf der Grundlage des Preises des teureren wirkstoffgleichen Arzneimittels eines anderen Pharmaunternehmens abgerechnet haben.

Schaden durch Betrug in Höhe von 380.000 Euro

Die Angeklagten sollen hierdurch einen Gesamtschaden von ca. EUR 380.000,– verursacht haben.Sie bestreiten die Tatvorwürfe bislang.

Die Anklage umfasst lediglich die Betrugsvorwürfe zu Lasten der Krankenkassen, nicht jedoch eventuelle Schädigungen durch die Medikamente gegenüber den Patienten. Hier wurde wohl bislang kein Fall bekannt, in dem eines der zwar nicht zugelassenen, jedoch wirkstoffgleichen Medikamente zu einer Schädigung geführt hätte. Im Fall einer Verurteilung dürften den Angeklagten neben empfindlich hohen Geldstrafen und womöglich Freiheitsstrafen wohl auch ein Berufsverbot drohen.

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Die Tat erregte im vergangenen September weit über die Grenzen Mannheims hinaus Aufsehen – nun hat die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen einen 22 Jahre alten Mann Anklage wegen Verdachts des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Messerattacke unmittelbar vor Polizeiwache

Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim in einer Presseerklärung vom heutigen Tag mitteilt, wird dem Mann zur Last gelegt, am späten Abend des 4. September vergangenen Jahres vor dem Polizeirevier Mannheim-Innenstadt in H 4 einen 20-Jährigen und dessen 44-jährigen Vater mit einem Messer angegriffen und mehrfach auf sie eingestochen zu haben. Hintergrund waren nach dem Ergebnis der Ermittlungen Streitigkeiten um Lohnforderungen des Verdächtigen gegenüber dem 44-Jährigen und verbale Auseinandersetzungen. Das jüngere Opfer erlitt bereits durch den ersten Stich in den Oberkörper eine so schwere Verletzung, dass es trotz umgehender notärztlicher Versorgung noch am Ort des Geschehens verstarb.

Opfer waren Vater und Sohn – Streit wegen Lohnforderungen

Sein Vater trug mehrere Schnitt- und Stichverletzungen davon, die sich als nicht lebensgefährlich erwiesen. Der Angeschuldigte, der sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht geäußert hat, konnte kurz nach der Tat vorläufig festgenommen werden. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Hingegen blieb die Waffe unauffindbar. Die Ermittlungen richteten sich zunächst auch gegen drei den Angeschuldigten begleitende Landsleute. Diesbezüglich wurde das Verfahren jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, da den Männern nicht zu widerlegen war, nur schlichtend eingegriffen zu haben.

Die Tat wird voraussichtlich vor der zuständigen Schwurgerichtskammer am Landgericht Mannheim verhandelt, ein genauer Termin für die Verhandlung ist noch nicht bekannt.

Vorwürfe gegen Polizei wegen unterlassener Hilfeleistung

Soweit in Teilen der Öffentlichkeit Vorwürfe gegen den diensthabenden Polizeibeamten laut wurden, haben die Ermittlungen keinerlei Fehlverhalten ergeben. Vielmehr hat der allein in der Wache befindliche Beamte unverzüglich eingegriffen und die Beteiligten getrennt. Zu diesem Zeitpunkt war der später Verstorbene bereits tödlich verletzt. Anschließend alarmierte der Beamte polizeiliche Verstärkung und den Notarzt. Sodann verließ er das Polizeirevier erneut und leistete erste Hilfe.

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Limburger Landgericht begann heute der Prozess gegen einen Rechtsanwalt, der mehrfach und in erheblicher Höhe Geld seiner Mandanten veruntreut haben soll.

Prozess wegen Untreue – Anwalt soll Geld seiner Mandanten veruntreut haben

Der 54-jährige soll – so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor – mehr als eine halbe Million Euro an Mandantengeldern für eigene Zwecke verwendet haben: Makaberes Detail: Laut Anklage soll die 83 Jahre alte Tante des Rechtsanwalts den größten Schaden erlitten haben. Die Tante soll er beim Verkauf ihres Hauses zuerst beraten und dann um ihr Vermögen gebracht haben.

Eigene Tante unter den Opfern

Die Dame hatte den Anwalt zunächst mit dem Verkauf ihres Hauses und der Anlage des erlösten Geldes beauftragt. Mit dem Erlös der Immobilie sollte der Lebensabend der 83jährigen im Altenheim finanzieren werden. Stattdessen – so die Anklage – soll der Anwalt die fast 170.000 Euro für sich selbst verwendet haben. Die Tante ist seitdem auf Sozialhilfe angewiesen.

In einem anderen Fall hat der Anwalt laut Staatsanwaltschaft von dem Konto einer 91-jährigen Mandantin rund 50.000 Euro abgehoben. Auch dieses Opfer lebt mittlerweile von Sozialhilfe. In einem weiteren einzelnen Fall soll er seinen Mandanten um rund 100.000 Euro betrogen haben.

Geständnis am ersten Verhandlungstag

Der angeklagte Anwalt hat bereits heute, am ersten Verhandlungstag, ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Nur so dürfte er seine Chancen auf ein vergleichsweise mildes Urteil wahren können.

Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt sieben Fälle angeklagt, die sich zwischen November 2010 und Anfang April 2014 ereignet haben sollen. Der Anwalt sitzt in Untersuchungshaft, der Prozess wird fortgesetzt.

 

Strafrecht Prozesse und Verfahren - Denkzettel für früheres Gang-Mitglied

Der Mannheimer Morgen berichtet auch heute, am Dienstag den 25.02.2014 über den Prozess am Landgericht Mannheim gegen drei Angeklagte aus Mannheim, denen der Vorwurf eines Raubes bei einem angeblichen früheren Gang-Mitglied vorgeworfen wird.

Die Verteidigung der drei Angeklagten wird durch die Rechtsanwälte Dr. Neumann, Dominkovic & Wullbrandt, Mannheim, geführt. Ob die hohen Hafterwartungen von bis zu 15 Jahren (der Mannheimer Morgen berichtete) in diesem Fall verwirklicht werden, wird sich erst nach Abschluss des Verfahrens zeigen.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

 

Strafrecht Prozesse und Verfahren

zu VG Koblenz, Beschluss vom 09.08.2013 – 6 L 790/13.KO.

Ein Polizeikommissaranwärter, der vor Antritt seiner Ausbildung Drogen (hier: Cannabis) konsumiert hat, darf wegen ernsthafter Zweifel an seiner charakterlichen Eignung vorläufig vom Dienst suspendiert werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 09.08.2013 in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 6 L 790/13.KO).

Kommissaranwärter wird wegen Cannabiskonsums suspendiert

Der Antragsteller macht seit Mai 2013 eine Ausbildung zum Polizeikommissar. Im Juli 2013 erfuhren die Vorgesetzten, dass er vor seiner Einstellung Kontakte zur Drogenszene hatte. Nachdem er hierzu vernommen worden war und dabei die Einnahme von Cannabis vor Antritt der Ausbildung eingeräumt hatte, verbot der Dienstherr ihm die Führung seiner Dienstgeschäfte und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Entscheidung an. Der Antragsteller erhob Widerspruch und begehrte beim VG vorläufigen Rechtsschutz.

VG: Drogenkonsum führt zu Zweifeln an charakterlicher Eignung

Das Gericht lehnte dies aber ab. Die Abwägung der gegenseitigen Interessen, so das Gericht, ergebe, dass die Belange des Anwärters zurückstehen müssten. Es lägen zwingende dienstliche Gründe vor, die es nicht zuließen, den Beamten auf seinem Dienstposten zu lassen. Der Leiter der Landespolizeischule habe plausibel dargelegt, dass ernsthafte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers für den Polizeiberuf bestünden. Ein Drogenkonsum eines Beamten stehe generell nicht im Einklang mit den für den Polizeiberuf geforderten persönlichen Eigenschaften. Bereits in der Ausbildung und erst recht im späteren Berufsleben werde ein Polizist auch zur Verfolgung von Drogendelikten eingesetzt. Diese nachvollziehbare Einschätzung rechtfertige die Suspendierung des Anwärters vom Dienst und sei verhältnismäßig, auch wenn sich der Antragsteller noch in der Ausbildung befinde. Hierfür spreche nicht nur der Umstand, dass Polizisten Dienstwaffenträger seien und bereits während ihrer Ausbildung zur Verfolgung von Straftaten eingesetzt würden. Hinzu komme, dass Polizeibeamte während ihrer Ausbildung auch Kenntnisse über Interna (z. B. polizeitaktisches Wissen) erhielten, die nicht in falsche Hände gelangen dürften. Könnte der Anwärter seine Ausbildung beenden und erweise sich später endgültig seine Ungeeignetheit für den Polizeiberuf, bestehe die Gefahr einer unzulässigen Weitergabe dieser Informationen. Von daher würden dienstliche Interessen beeinträchtigt, falls der Anwärter bis zu einer endgültigen Entscheidung über seine Entlassung einstweilen im Dienst verbleibe.

(Quelle: Pressestelle des Verwaltungsgerichts Koblenz, http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/VG-Koblenz/Presseerklaerungen/)

Strafverteidigung - aktuelle ProzesseIm Rahmen einer Terminsvertretung hatten wir vor kurzen die erste Akte in der Kanzlei, in der ein Gastronom sich wegen einer Urheberrechtsverletzung vor dem Strafrichter (hier in Stuttgart) verantworten muss. Was war geschehen? Der Mandant betrieb ein Bistro und hatte darin einen Fernseher stehen. Auf diesem – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – habe der aus Italien stammende Mandant seinen vorwiegend italienischen Gästen mindestens zwei mal Fussballübertragungen italienischer Spiele des Senders SKY präsentiert, ohne die Berechtigung zur öffentlichen Wiedergabe zu besitzen. Eine klassische Urheberrechtsverletzung.

Dabei stellt sich auf den ersten Blick die Frage, weshalb ein solcher „klassisch abmahnwürdiger“ Vorgang beim Strafgericht landet. Denn grundsätzlich würde man damit rechnen, dass SKY dem Gastronom eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung und entsprechender Schadenersatzforderung zukommen lässt. Das wäre auch möglich – aber Vorsicht: Das gewerbsmäßige Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ohne Berechtigung ist eine Straftat (§ 106, 108 UrhG)!

Bislang hatten sich Rechteinhaber wie SKY zumeist damit begnügt, zivilrechtlich Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend zu machen. Nachdem wir deswegen zunächst dachten, dass es sich bei unserem Fall um einen Einzelfall handelt, hat uns ein Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Alarmzustand versetzt. Dort liegt wohl eine Vielzahl gleichlaufender Verfahren vor, wobei wohl fast alle betroffenen Gastronomen in den kommenden Tagen und Wochen Strafbefehle mit empfindlichen Geldstrafen erhalten werden.

Offenbar ist SKY dazu übergegangen, massenhaft per Musterschreiben Strafanzeigen bei den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften zu erstatten.

Betroffenen Gastronomen können wir an dieser Stelle nur dringend raten, sich sofort nach Bekanntwerden eines solchen Verfahrens gegen sie Rat und Hilfe durch einen Strafverteidiger einzuholen. Nur so kann die Chance gewahrt werden, hier die im Strafbefehl ausgesprochene Strafe deutlich zu mindern oder ein drohendes Gerichtsverfahren mit allen negativen Konsequenzen abzuwehren.

Selbstverständlich steht auch Rechtsanwalt Tim Wullbrandt Ihnen gerne in einem solchen Verfahren als versierter Strafverteidiger bundesweit zur Seite. Für eine entsprechende einfache Kontaktaufnahme haben wir Ihnen hier ein Kontaktformular zur Verfügung gestellt.

Beste Grüße,

Tim Wullbrandt