Maskenpflicht vs. Autofahren: Das Tragen von Masken im Auto ist verboten (für den Fahrer)
Darf man beim Autofahren eine Maske tragen? Ab Montag gilt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr auch in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern – Aber was gilt eigentlich für den Weg zum Einkaufen hin und zurück?
Schon seit einigen Wochen gibt es die Empfehlung, in der Öffentlichkeit Mund-Nasen-Masken zum Schutz vor einer Ansteckung oder Infektion Dritter mit dem Covid-19-Virus (Corona) zu tragen. Immer mehr Menschen tragen deshalb auch ebreits die Masken bei vielerlei Gelegenheiten in der Öffentlichkeit. Ab kommendem Montag (27.04.2020) gilt in vielen Bundesländern, unter anderem auch Baden-Württemberg, eine gesetzliche Pflicht zum Tragen der Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Was man aber imme rhäufiger sieht sind Autofahrer, welche die Maske auch im Auto während der Fahrt tragen. Denkt man jetzt nur einmal an beispielsweise Geschwindigkeitskontrollen so stellt sich die Frage:
Ist das Tragen einer Corona – Maske im Auto erlaubt?
Eines vorweg: Die Frage stellt sich zunächst nur für den Fahrer – denn im Fall einer Geschwindigkeits- oder Verkehrskontrolle muss zunächst einmal nur dieser erkennbar sein. Und die Antwort auf die Frage, ob für den Fahrer das Tragen einer Maske im Auto erlaubt ist, ist klar: Nein. Der Fahrer eines Autos darf während der Fahrt keine Maske tragen!
Das regelt § 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung, welcher lautet:
Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.
Man könnte die Maske also theoretisch an behalten – müsste sie dann aber so unter das Kinn ziehen, dass das komplette Gesicht erkennbar wäre. Die Ausnahme in Absatz 4 Satz 2 der Regelung betrifft lediglich Motorradfahrer, welche unter dem Helm eine Haube tragen dürfen.
Wer mit Maske Auto fährt riskiert ein Bußgeld
Wer gegen das Verbot verstößt und die Maske während der Fahrt aufbehält, der riskiert ein Bußgeld von bis zu 60 Euro. Falls man auf einem Blitzerfoto wegen der Maske nicht erkennbar ist, dann kann natürlich zunächst kein Bußgeld gegen den Fahrer verhängt werden – das führt aber in den meisten Fällen mit ziemlicher Sicherheit dazu, dass die Bußgeldbehörde zumindest mit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage droht – oder diese schlimmstenfalls auch anordnet.
Unser ernstgemeinter Rat ist also: Wer Ärger und Bußgelder vermeiden möchte, der zieht als Fahrer eines Autos die Maske während der Fahrt ab.