Staatliche Förderung künstlicher Befruchtungen künftig auch für unverheiratete Paare?
Viele Paare wünschen sich sehnlich eigene Kinder, können sich diesen Wunsch auf natürlichem Weg aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder aufgrund anderer Ursachen nicht erfüllen. Oftmals ist die letzte Chance auf ein eigenes Kind in diesen Fällen eine künstliche Befruchtung. Die Bundesregierung hat als Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit einige Möglichkeiten (finanzieller Natur) geschaffen, um betroffene Paare in dieser Situation zu unterstützen.
Fördermittel für künstliche Befruchtungen
Mit Inkrafttreten der sogenannten „Richtlinie zur assistierten Reproduktion“ am 01.04.2012 stellte die Bundesregierung finanzielle Mittel  zur Verfügung, um bislang ungewollt kinderlos gebliebene Paare bei Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen zu unterstützen. Diese Zuschüsse, welche aufgrund der Richtlinie gezahlt werden, ergänzen die Leistungen der Krankenversicherung und vermindern den ansonsten teils erheblichen Eigenanteil der Paare an den Behandlungskosten.
Zuwendungen an enge Bedingungen geknüpft
Die Gewährung dieser Zuwendungen steht unter gewissen Bedingungen, unter anderem werden sie nur Paaren gewährt, wenn
- sie miteinander verheiratet sind,
- sie im Bundesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben,
- sie im Bundesgebiet eine Reproduktionseinrichtung nutzen,
- sie eine IVF-Behandlung (In-Vitro-Fertilisation) oder ICSI-Behandlung (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) durchführen wollen,
- sie die erste bis vierte Behandlung durchführen und
- die Bedingungen des § 27a SGB V erfüllt werden
- ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit
- attestierte Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung
- ausschließliche Verwendung von Ei- und Samenzellen der Ehepartner
- vorherige medizinische wie psychosoziale Beratung
- Alter der Frau zwischen 25 und 40, Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren
Weitere Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Bundesland, in dem der Hauptwohnsitz des Paares liegt, mindestens in gleicher Höhe wie der Bund beteiligt. Derzeit machen Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei dieser Kooperation mit. Noch im Jahr 2015 soll Berlin hinzukommen.
Förderung nur für verheiratete Paare – Erweiterungspläne der Familienministerin
Bislang erfolgt eine solche Förderung also nur an Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, welche jedenfalls miteinander verheiratet sein müssen. Nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) soll sich dies nun zu Gunsten unverheirateter Paare ändern: Auch diese sollen in den Genuss einer staatlichen Förderung für künstliche Befruchtungen kommen können. Zur Zeit werde geprüft, wie die entsprechende Richtlinie geändert werden könne, sagte ein Sprecher des Familienministeriums am 17.05.2015 in Berlin.
Ministerin Schwesig ist der Ansicht, es sei nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare anders zu behandeln als Verheiratete. Damit die Förderung ausgeweitet werden kann, müsste Schwesig eine Aufstockung des Etats beim Bundesfinanzministerium durchsetzen.
Widerstand aus Reihen der Union
Die Unionsfraktion im Bundestag sprach sich unmittelbar nach Ankündigung der Pläne der Familienministerin (SPD) gegen eine Ausweitung der finanziellen Bezuschussung auf unverheiratete Paare aus. Marcus Weinberg (CDU), familienpolitischer Sprecher der CDU, führte gegenüber der Zeitung Welt zur Begründung der Ablehnung aus, „aus dem Blickwinkel des Kindes sei es am besten, in einer möglichst stabilen Beziehung aufzuwachsen“. Man ist daher der Auffassung, „der gesetzliche Anspruch auf Bezahlung einer künstlichen Befruchtung sei daher zu Recht auf miteinander verheiratete Paare begrenzt.“
Schleswig-Holstein prüft bereits Gesetzesänderung
Die Grünen im Bundestag indes bezeichneten die Haltung der Unionsfraktion zum Thema als „überholt“. Man darf indes gespannt sein, wie sich die Gesetzgebung zum Thema der Förderung künstlicher Befruchtungen für unverheiratete Paare in Zukunft ändern wird. Das Bundesland Schleswig-Holstein ist hier bereits einen Schritt weiter – dort wird eine entsprechende Gesetzes- und Richtlinienanpassung bereits konkret geprüft.
KONTAKT:
Rechtsanwältin Alexandra Wullbrandt
WULLBRANDT Rechtsanwälte
Wörrstadt (Rheinhessen) & Heidelberg
Telefon: 06732 / 9479599 od. 06221 / 3219270
E-Mail: awu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!