Am vergangenen Freitag, den 26. September 2025, endete ein Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Heidelberg mit einem Freispruch für den von Rechtsanwalt Wullbrandt verteidigten 29-jährigen Angeklagten. Dieser war beschuldigt worden, eine Arbeitskollegin Mitte August 2024 in der Wohnung eines weiteren Kollegen vergewaltigt zu haben. Unser Mandant bestritt die Vorwürfe und erklärte, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt.
In dubio pro reo – Freispruch für unseren Mandanten
Das Gericht konnte jedoch keine ausreichenden Beweise finden, um die Schuld des Angeklagten über den Zweifel hinaus zu belegen, und sprach ihn daher im Rahmen des Grundsatzes in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) frei. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Rechtsanwalt Wullbrandt als Verteidiger hatten zuvor diesen Freispruch beantragt.
In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht dass in diesem Fall die Beweisaufnahme vor allem auf der widersprüchlichen Aussage der beiden Parteien basierte. Es gab weder Zeugen noch andere Beweise, die den Vorwurf der Vergewaltigung stützten. Die Richter konnten lediglich feststellen, dass sich die beiden nach der Arbeit verabredet hatten und dass unser Mandant die Frau nach einem Gespräch in seiner Wohnung nach Hause fuhr. Was danach genau geschah, blieb jedoch unklar.
„Es kann so, aber auch anders gewesen sein“, so der Vorsitzende Richter. In einem solchen Fall muss das Gericht sicherstellen, dass es keine vernünftigen Zweifel an der belastenden Aussage gebe. Dies war jedoch nicht der Fall. Die Aussage der angeblichen Geschädigten wies „deutliche Schwächen“ auf, die durch uns als Verteidigung beantragten Zeugen und Sachverständigen führten dazu, dass die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Anzeigenerstatterin absolut überwogen. .
Kritisch wog auch das Fehlen von Verletzungen, obwohl die Frau von stundenlangen wiederholten, heftigen Schlägen in ihrem Gesicht gesprochen hatte. Auch ein Video, das der Angeklagte von der Frau kurz vor der Heimfahrt aufgenommen hatte, zeigte sie entspannt und ohne Anzeichen einer Traumatisierung. Eine vom Gericht angehörte rechtsmedizinische Sachverständige wies darauf hin, dass man zwingend Verletzungen bei der Frau hätte sehen müssen, wenn Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen würden. „Nichts deutet darauf hin, dass kurz zuvor eine schwerwiegende Straftat geschehen sein könnte“, erklärte das Gericht.
Zweifel an Aussage der Frau überwiegen – Sachverständige: „Aussage nicht mit Erscheinungsbild in Einklang zu bringen“
Neben der Inkonstanz der Aussagen und dem Fehlen von Beweisen fand das Gericht auch Hinweise auf eine mögliche Motivation für falsche Anschuldigungen. Insbesondere der Einfluss des konservativen Umfelds der Frau sowie frühere Versuche, andere Personen anzuschwärzen, könnten eine Rolle gespielt haben.
Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe und der emotional aufgeladenen Situation kam das Gericht zu dem Schluss, dass aufgrund der genannten Unsicherheiten und der Zweifel an der Aussage der Geschädigten ein Freispruch zu erlassen war. Wie der Vorsitzende Richter abschließend festhielt: „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Unser Mandant, der bereits seit knapp einem halben Jahr auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft war, wurde mit der Urteilsverkündung freigelassen.
Mehr zu diesem Verfahren können Sie im Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung (externer Link) lesen.



Die Strafkammer des Landgerichts Göttingen hatte im Verlauf des Verfahrens – welches bereits im Jahr 2013 begonnen hatte – über 100 Zeugen vernommen und neun Gutachter gehört. Die Staatsanwalt hatte mit Ihrer Anklage jurisisches Neuland betreten und wegen des angeklagten elffachen versuchten Totschlags acht Jahr Haft gefordert. Indem Aiman O. seine eigenen Patienten durch die Manipulationen auf der Warteliste für Spendeorgane nach vorne gepusht hat, habe er billigend in Kauf genommen, dass die verdrängten Personen kein Organ erhielten und möglicherweise hätten sterben können. Den Untersuchungsberichten folgend kam es in Göttingen zu 61 bis 79 Verstößen – es wurden 85 bzw. 105 Fälle untersucht, wobei 34 Mal die Werte der Patienten gefälscht worden sein sollen. Ob der Angeklagte hierfür – auch vor dem Hintergrund des enormen Aufwands – alleine verantwortlich war ist noch immer fraglich. Er war zwar der ausführende Chirurg, betreut aber wurden die Patienten auch von dem Gastroenterologen R.. Auch er ist von der Klinik beurlaubt und gilt als Beschuldigter. Die Entscheidung, ob auch er angeklagt wird, dürfte wohl vom Ausgang des hiesigen Verfahrens abhängen.
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