Schlagwortarchiv für: schwerer Bandendiebstahl

In dem Verfahren gegen fünf Männer und eine Frau aus Georgien,die beschuldigt werden, gemeinsam in Heidelberg und Umkreis über 40 Wohnungseinbrüche begangen zu haben, wurde heute nach den letzten abschließenden Beweisanträgen und einer letzten Zeugenvernehmung die Beweisaufnahme beendet.

Verfahren gegen Georgier: Beweisaufnahme beendet

Nachdem zu Beginn der Sitzung durch die große Strafkammer am Landgericht Heidelberg zunächst noch einige Formalien und Beweisergebnisse, darunter ein Gutachten der Rechtsmedizin der Universitätsklinik Heidelberg zur Feststellung von DNA-Spuren an sichergestellten Schuhen eines der Beschuldigten, verlesen wurden, kam zunächst noch einmal hektische Betriebsamkeit im Saal auf.

Dolmetscherin als Zeugin für eigene Übersetzung vernommen

Auf den Beweisermittlungsantrag einer der Verteidigerinnen hin wurde die Sitzung zunächst für längere Zeit unterbrochen. Nach der Fortsetzung war die Sitzordnung leicht verändert: Die während der Verhandlungstage vom Gericht bestellte Dolmetscherin für die Georgische Sprache saß nun nicht mehr wie üblich zwischen den Angeklagten, sondern auf dem Zeugenstuhl und musste sich insbesondere den forschen Fragen des Staatsanwalts Dr. Streiß zu einem von ihr übersetzten Vertedigergespräch

Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafen

In seinem anschließenden Plädoyer forderte der Vertreter der Heidelberger Staatsanwalt für die angeklagten Männer Haftstrafen zwischen 9 und 2 Jahren, für die angeklagte Frau eine Haftstrafe von 1 Jahr zur Bewährung. Zum Erstaunen der beteiligten Verteidiger und ihrer Mandanten ging er auf die Ergebnisse der vergangenen Verhandlungstage kaum ein. „Einzelne Beweiserhebungen seien irrelevant“, in der Geamtschau der Geschehensabläufe ergebe sich das klare Bild einer Bande, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sei.

Plädoyers der Verteidigung am kommenden Mittwoch

Dass sich dies aus Sicht der Verteidiger anders darstellt, dürfte bereits jetzt klar sein. Wie genau die Verteidiger das Ergebnis der vergangenen Verhandlungstage werten erfährt man am kommenden Mittwoch, den 11.11. – an diesem Tag werden die Schlussvorträge der Verteidiger erwartet.


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Vor dem Landgericht Heidelberg endete gestern die Hauptverhandlung in dem ersten der derzeit parallel laufenden Verfahren gegen eine georgische EInbrecherbande. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Strafverteidiger der Angeklagten hielten gestern die abschließenden Plädoyers. Das Urteil wird für den 23. Oktober 2015 erwartet.

Strafverteidiger und Staatsanwältin halten Plädoyers

Wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet, forderte die Erste Staatsanwältin Dorothée Acker-Skodinis hohe Haftstrafen zwischen dreieinhalb und siebeneinhalb Jahren für die Angeklagten. In wechselnder Besetzung hätten die drei Männer und eine Frau 33 Taten begangen. Den Wert der Beute beziffert die Anklage auf 144.000 Euro. Die Angeklagten hätten Heidelberg als großen „Selbstbedienungsladen“ betrachtet, davon ist die Heidelberger Staatsanwältin überzeugt. Die georgischen Angeklagten hätten damit, von Juli bis Dezember letzten Jahres die Pfaffengrunder und Neuenheimer in Angst und Schrecken versetzt

Landgericht Heidelberg hört 57 Zeugen

Der Prozess gegen die Angeklagten zog sich geraume Zeit dahin, das Gericht musste insgesamt 57 Zeugen vernehmen. Die Angeklagten selbst äußerten sich im Rahmen des Verfahrens weder zu ihren persönlichen Verhältnissen, noch zu den einzelnen Taten. Die Strafkammer des Landgerichts Heidelberg kann bei ihrer Urteilsfindung jedoch auch auf diverse DNA- und Fußspuren sowie ein Gutachten darüber, welches Werkzeug für die Einbrüche verwendet wurde, zurückgreifen.

Hohe Straferwartung wegen rücksichtslosem Vorgehen

Besonders frappierend und im Hinblick auf die durch die Staatsanwältin beantragten Strafen verheerend dürfte wohl der Umstand gewesen sein, dass die Täter die Einbrüche begingen, obwohl die Bewohner der Wohnungen und Häuser teils daheim waren. So wurden von den Tätern – ob es sich dabei um die Angeklagten handelte, hat nun das Gericht zu entscheiden – die Einbrüche faktisch teils „um die Bewohner herum“ begangen.

Tatbeteiligung nach Sicht der Verteidigung nicht nachgewiesen

Die Verteidiger der Angeklagten sind indes der Auffassung, dass die Ermittler den jeweiligen Beschuldigten allenfalls die Beteiligung an einzelnen Taten nachweisen könnten. So könnten beispielsweise die durch die Polizei erstellten Handy-Bewegungsprofile nicht als Beweis dienen, da die Angeklagten die Telefone ständig untereinander getauscht hätten und sie keiner Person zuzuordnen seien. Die Verteidiger forderten daher für ihre Mandanten Haftstrafen im Bereich von vier Monaten bis zu drei Jahren.

Das Urteil wird am Freitag, 23. Oktober, um 14.30 Uhr im Saal 1 des Landgerichts, Kurfürsten-Anlage 15, erwartet.


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