Strafrecht Entscheidungen und Urteile

Söhne (und Töchter) aufgepasst. Wilde Partys können unter Umständen vor Gericht enden – und wenn es die eigene Mutter ist, die das Verfahren einleitet. Genau so ist es jetzt in Düsseldorf geschehen:

Die Abwesenheit der Eltern nahm ein 24-Jähriger zum Anlass, den Partykeller mit jeder menge Freunde, Wodka Bier und Kräuterschnaps zu füllen. Dies sehr zum Ärger seiner Mutter. Die hat sich nämlich gar nicht über die zerkratzte Duschwanne sowie etliche zerbrochene Fliesen gefreut und brachte deswegen Ihren Sohn vor Gericht, da sich einfach niemand finden könnte, der die 1266 Euro für die Duschwanne zahlen wollte. Für die Familie ein Drama, für das Gericht eine Lappalie.

Zwar hatte die Staatsanwaltschaft zwei Mal versucht, das wegen Sachbeschädigung eingeleitete Verfahren einzustellen – dies aber vergeblich. Denn einem Täter-Opfer-Ausgleich wollten die Beschuldigten, die den Ärger gar nicht nachvollziehen wollten, nicht zustimmen. Auch die Mutter ließ nicht locker und so landete der Fall vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

Nachdem Amtsrichterin Gabriele Kuhn sich eine Stunde lang Geschichten von (Quarz)Sandmännern (die den Dekosand der Mutter großzügig im Keller verteilten), wilden Liebschaften (u.a. einer Studentin, die sich wegen der „räumlichen Enge“ mit einem anderen männlichen Gast in der Duschwanne einsperrte) und anderen kuriosen Vorfällen in der Partynacht anhören durfte, stellte sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Die Mutter verließ aufgebracht das Gebäude, denn sie wurde gar nicht erst angehört.

Strafrecht Entscheidungen und Urteile

Rechtsstreit um 42.300 Euro in einer Plastikdose.

Die Frau eines Drogendealers, der wegen Drogenhandels zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, reichte bereits in mehreren Vorinstanzen Klage ein und zog schließlich bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Das Geld, das die Polizei bei einer Razzia in der Wohnung der Eheleute beschlagnahmte, sei ihr Gehalt, das sie – aufgrund von Misstrauen gegenüber Banken – in besagter Plastikdose aufbewahre. Man erstattete ihr bereits die Hälfte des Betrages, doch das war der Ehefrau nicht genug.

Der BGH gab ihr jetzt Recht: Im Strafprozess gegen ihren Ehemann habe sich nicht nachweisen lassen, dass die Summe von 42.300 Euro tatsächlich von Straftaten des Mannes stamme. Demzufolge gehört das Geld beiden Eheleuten. Die Ehefrau des Drogendealers kann jetzt damit rechnen, das gesamte Geld zurückgezahlt zu bekommen.

Mehr dazu: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bgh-frau-von-drogendealer-bekommt-42-300-euro-aus-plastikdose-zurueck-a-1002996.html

Strafrecht Entscheidungen und Urteile

Mit einem Paukenschlag ging heute morgen das Verfahren vor dem Landgericht Essen gegen den früheren Arcandor-Manager Thomas Middelhoff zu Ende: Das Landgericht Essen verurteilte den ehemaligen Top-Manager des Arcandor-Konzerns zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung. 

Sofortige Verhaftung im Gerichtssaal angeordnet

Und nicht nur das – die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Essen unter Vorsitz von Richter Jörg Schmitt ordnete die sofortige Verhaftung von Middelhoff noch im Gerichtssaal an. Währen in „normalen“ Wirtschaftsstrafprozessen dem Verurteilten nach dem Ende der Verhandlung noch knapp 4 bis 6 Wochen Zeit zum Antritt der Haftstrafe verbleiben, wurde Middelhoff aufgrund des Haftbefehls sofort vom Gerichtssaal in die JVA gefahren. Zur Begründung führte das Gericht aus, aufgrund der unklaren beruflichen Situation von Middelhoff, dessen Wohnsitz im Ausland und der Höhe der Strafe bestehe akute Fluchtgefahr.

Vergleichsweise harte Strafe gegen Thomas Middelhoff

Zwar ist das Urteil gegen Thomas Middelhoff noch nicht rechtskräftig. Voraussichtlich werden seine Verteidiger Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Der Schuldspruch und insbesondere die sofortige Verhaftung stellen jedoch einen harten Schuldspruch dar. Das dürfte die Verteidigung so wohl nicht erwartet und vorausgesehen haben.

Selbst verschuldete Entscheidung?

Wie es zu einem solch harten Schuldspruch kam lässt sich womöglich auch an einem direkten Vergleich mit einem weiteren sehr populären Verfahren festmachen, welches in diesem Jahr zu Ende ging. Während der einstige Manager und Vorstand des FC Bayern München, Uli Hoeneß, im Frühjahr vom Landgericht München  in 7 Fällen der Steuerhinterziehung mit einem gesamten Schaden in Höhe von etwa 40 Millionen Euro schuldige gesprochen wurde und hierfür „lediglich“ eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten antreten musste, fällt die von Thomas Middelhoff veruntreute Summe mit festgestellten 500.000 EUR doch eher gering aus. Weshalb also die nahezu gleiche Strafe? Nun, zum einen ist hier mit Sicherheit zu berücksichtigen, dass Hoeneß – wenn auch verspätet – zum einen eine Selbstanzeige erstattet hatte, zum anderen jedoch auch dem Grunde nach seine Schuld eingestand und die ausstehenden Steuerschulden an den Fiskus zurückgezaht hatte. Vielleicht hängt das unterschiedliche Strafmaß aber auch zu einem großen Stück am unterschiedlichen Verhalten der beiden Angeklagten und deren Verteidigern ab.

Wo Uli Hoeneß, gut beraten von seinem Verteidiger Hans W. Feigen sich im Verfahren kooperativ im mindesten zeigte, war sich Middelhoff – wenn man den Medien glauben mag – bis zuletzt um keinen Moment der Selbstdarstellung und Leugnung seines Fehlverhaltens zu schade. Ob dieses Verhalten richtig und der Sache dienlich war, darüber kann Middelhoff jetzt lange Zeit und ganz in Ruhe nachdenken, denn:Seine Zeit optimiert jetzt die Vollzugsleitung.