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Schlagwortarchiv für: Landgericht

Prozesse / Verfahren

Prozessauftakt in Mannheim – Verfahren gegen vier Jugendliche wegen diverser Einbrüche und Diebstähle vor großer Jugendstrafkammer des Landgerichts

 

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Am kommenden Montag, den 04.05.2015 beginnt vor der großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim der Prozess gegen 4 Jugendliche und Heranwachsende aus Mannheim. Den Angeklagten wird unter anderem Einbruchdiebstahl in mehreren Fällen zur Last gelegt.

Anklage wie aus dem Fernsehen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die vier Beschuldigten LB, AB., M und S liest sich wie das Drehbuch zu einem spannungsgeladenen Actionfilm aus Hollywood.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten im Zeitraum von Mitte August 2013 bis Anfang März 2014 in wechselnder Zusammensetzung 30 Straftaten begangen. Dabei soll es sich in 22 Fällen um überwiegend vollendete Einbruchsdiebstähle in Bäckereien (8 Fälle), Einfamilienhäuser (5 Fälle), Gaststätten ( 3 Fälle), Autogeschäfte (2 Fälle), Schmuckgeschäfte (2 Fälle), in ein Handygeschäft (1 Fall) und in die Räumlichkeiten einer gemeinnützigen Einrichtung (1 Fall). An diesen, nur in wenigen Fällen im Versuch stecken gebliebenen Einbruchsdiebstählen sollen der Angeklagte LB. in 17 Fällen, der Angeklagte M. in 15 Fällen, der Angeklagte AB. in 7 Fällen und der Angeklagte S. in 9 Fällen beteiligt gewesen sein, wobei außer dem bereits erwachsenen Angeklagten LB. alle anderen Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten 16 bzw. 17 Jahre alt und damit Jugendliche gewesen sein sollen.

Bei Einbrüchen auch mehrere Porsche gestohlen

In allen Fällen des Einbruchs in Einfamilienhäuser soll der Angeklagte LB. beteiligt gewesen sein. Im Rahmen dieser Einbrüche soll der Angeklagte LB. u.a. einen Porsche Panamera, einen Porsche Carrera und einen Fiat Punto entwendet haben.

Mit dem Porsche Panamera soll er gemeinsam mit dem Angeklagten M. auf einer Autobahn den Fahrer eines Pkw aus Verärgerung über dessen Überholmanöver bis zum Stillstand ausgebremst haben. Im Anschluss soll der Angeklagte M. mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole auf den Fahrer des anderen Pkw gezielt haben.

Des weiteren sollen die Angeklagten LB. und M. ein Kennzeichen von einem Pkw entwendet und an dem entwendeten Porsche Panamera angebracht haben. In fünf Fällen sollen die beiden Angeklagten die Betankung des Porsche Panamera betrügerisch erschlichen haben.

Raubüberfälle in Mannheim

strafrechtDie Angeklagten M und S. sollen gemeinsam einen Kiosk in Mannheim überfallen haben, wobei der Angeklagte M. die Angestellte mit einem Hammer bedroht und dadurch zur Herausgabe von Bargeld in Höhe von rund EUR 1.150.- veranlasst haben soll, während der Angeklagte S. die Umgebung während der Tatausführung observiert habe.

Abgesehen von dem Angeklagten S., bei dem die Vollstreckung des Haftbefehls außer Vollzug gesetzt worden ist, befinden sich alle anderen Angeklagten derzeit in Strafhaft.

Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt

Ursprünglich hatte sich das Verfahren gegen fünf Beteiligte gerichtet. Der weitere Beteiligte war der ebenfalls zur Tatzeit noch jugendliche Mannheimer MM., dem seitens der Staatsanwaltschaft die Beteiligung an fünf der angeklagten Einbrüche zur Last gelegt wurde. MM., der von den beiden Heidelberg Strafverteidigern Tim Wullbrandt und Patrick Welke verteidigt wurde, musste sich bis zum Februar diesen Jahres noch vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Mannheim in einer anderen Sache verantworten, wegen der er derzeit eine Haftstrafe in der JVA Adelsheim verbüßt. Ironischer Weise war einer der in dem neuen Verfahren beteiligten Heranwachsenden bereits auch in dem vorhergehenden Verfahren angeklagt und dort zu einer hohen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das nun am Montag startende Verfahren wurde aufgrund der Bemühungen seiner Verteidiger Wullbrandt und Welke gegen den MM. bereits im Vorfeld eingestellt, so dass er sich hier nicht mehr zu verantworten braucht. Sollte der bereits im Vorverfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilte S. jedoch auch hier zu einer Haftstrafe verurteilt werden, dürfte diese wohl kaum noch zur Bewährung ausgesetzt werden – womit sich alle Beteiligten wohl spätestens in der Haft wiedersehen dürften.

Kontakt

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt
WULLBRANDT Rechtsanwälte
Heidelberg & Wörrstadt (Rheinhessen)
Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
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30. April 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-04-30 14:41:322024-01-22 08:11:31Prozessauftakt in Mannheim – Verfahren gegen vier Jugendliche wegen diverser Einbrüche und Diebstähle vor großer Jugendstrafkammer des Landgerichts
Entscheidungen

Ideelles Interesse ist berechtigtes Interesse an Auskunftserteilung über Akteninhalt (LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 26.02.2015 – 2 Qs 19/15)

Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

§ 475 Abs. 1 S. 1 StPO gibt Privatpersonen einen Anspruch Auskünfte aus Akten zu erhalten, soweit diese hierfür ein berechtigtes Interesse darlegen. Auskünfte sind hingegen zu versagen, wenn der von der Auskunft Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat, § 475 Abs. 1 S. 2 StPO. Das berechtigte Interesse muss dabei nicht auf die Wahrnehmung formal eingeräumter Rechte – wie die Verfolgung bürgerlich-rechtlicher Ansprüche – gerichtet sein.

Auch ideelles Interesse kann berechtigtes Interesse an Auskunftserteilung sein

Das Landgericht Bad Kreuznach hat nun entschieden, dass auch ein ideelles Interesse ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung über den Akteninhalt sein kann. Wenn wegen eines Todesfalls ermittelt wurde, haben nach Ansicht des Landgerichts Personen, die nahe Angehörige des Verstorbenen waren, ein solches berechtigtes Interesse.

LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 26.02.2015 – 2 Qs 19/15

Aus den Gründen der Entscheidung:

I.
Bei dem Verfahren 2 UJs 10279/87 handelt es sich um eine Todesermittlungsakte betreffend den W. A. F., welcher am 05.12.1987 durch einen Sturz vom Rotenfels in Bad Münster am Stein zu Tode kam. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach stellte das Ermittlungsverfahren aufgrund des Vorliegens eines Unfalltodes am 07.12.1987 ein. Bei der Antragstellerin G. K. handelt es sich um die Tochter des Verstorbenen, der Antragsteller A. K. ist ihr Ehemann.

Mit Schreiben vom 29.10.2014 begehrten die Antragsteller nochmalige Akteneinsicht, nachdem ihnen die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach bereits am 23.10.2014 eine kurze Akteneinsicht in den Räumen der Staatsanwaltschaft gewährt hatte. Die Antragsteller machen geltend, dass sie sich über die genauen Todesumstände des W. A. F. informieren möchten. Hierfür sei insbesondere die Zeugenaussage des einzigen Augenzeugen erforderlich, da dieser mittlerweile verstorben sei. Darüber hinaus stellen sie klar, dass sie keine Rechtsverfolgung in irgendeiner Art und Weise beabsichtigen.

Hierauf erwiderte die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach mit Schreiben vom 04.11.2014, dass sie bereit sei, Auskunft auf konkrete Fragestellungen zu erteilen, soweit keine schutzwürdigen Belange entgehen stünden. Die Antragsteller wiesen mit Schreiben vom 08.11.2014 darauf hin, dass es ihnen mangels ausreichender Kenntnis der Akteninhalte nicht möglich sei, eine konkrete Fragestellung zu formulieren.

Mit Schreiben vom 11.11.2014 lehnte die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach das Akteneinsichtsgesuch der Antragssteller ab und verwies darauf, dass die Antragssteller kein berechtigtes Interesse an der Einsicht bzw. Auskunft vorgetragen hätten. Als berechtigtes Interesse definierte die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ein schutzwürdiges rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse mit dem Zweck, die tatsächlichen und/oder rechtlichen Voraussetzungen für eine geplante oder bereits in die Wege geleitete Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu schaffen oder auch nur zu verbessern bzw. zu verstärken. Die Ablehnung des Gesuchs ergäbe sich somit insbesondere aus dem Umstand, dass die Antragsteller nach ihrem eigenen Vortrag keine Rechtsverfolgung beabsichtigen.

Gegen diese Ablehnung ihres Gesuchs wendeten sich die Antragssteller mit Schreiben vom 07.12.2014, mit welchem sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellten. Mit Beschluss vom 14.01.2015 lehnte das Amtsgericht Bad Kreuznach das Akteneinsichtsgesuch der Antragsteller ab und begründete dies ebenfalls mit mangelnden berechtigtem Interesse der Antragsteller. Gegen diesen Beschluss wenden sich die Antragsteller mit ihren Schreiben vom 01.02.2015 sowie vom 10.02.2015. Sie tragen ergänzend vor, dass seit Mitte letzten Jahres Meldungen über einen angeblichen Suizid des W. A. F. kursieren würden und dies die Familie des Verstorbenen stark belaste. Sie erhofften sich aus dem beantragten Auskunftsersuchen Antworten zu finden, um diesen Gerüchten entgegen zu wirken oder zumindest selbst abschließenden Frieden finden zu können. Hierfür seien sie auch mit einer Schwärzung sämtlicher Namens- und Berufsbezeichnungen der damals am Verfahren Beteiligten einverstanden, um eventuelle schutzwürdige Belange Dritter zu wahren.
Im Anschluss an die Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 04.02.2015 wurden die Akten der Beschwerdekammer des Landgerichts Bad Kreuznach vorgelegt.

II.
Die zulässige Beschwerde der Antragsteller hat auch in der Sache Erfolg. Die Antragsteller haben ein berechtigtes Interesse an der Gewährung von Auskünften aus dem Verfahren 2 UJs 10279/87, § 475 Abs. 1 StPO.

§ 475 Abs. 1 S. 1 StPO gibt Privatpersonen einen Anspruch Auskünfte aus Akten zu erhalten, soweit diese hierfür ein berechtigtes Interesse darlegen. Auskünfte sind hingegen zu versagen, wenn der von der Auskunft Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat, § 475 Abs. 1 S. 2 StPO.

Der private Antragsteller muss somit ein berechtigtes Interesse an der Informationserteilung darlegen. Das bedeutet, er muss Tatsachen schlüssig vortragen, aus denen sich Grund und Umfang der benötigten Auskünfte ergeben. Das berechtigte Interesse muss hingegen nicht auf die Wahrnehmung formal eingeräumter Rechte – wie die Verfolgung bürgerlich-rechtlicher Ansprüche – gerichtet sein (vgl. Meyer-Goßner, StPO, § 475, Rn. 2; Karlsruher Kommentar, StPO, § 475, Rn. 4).

Die Antragsteller haben ihr ideelles Interesse an der Auskunftserteilung im ausreichenden Maß dargelegt. Dass es ihnen nicht auf eine Rechtsverfolgung ankommt, ist ohne Belang. Gerade enge Familienmitglieder haben ein berechtigtes Interesse, die Umstände eines Todesfalles – sollte er auch schon Jahre her sein – zu erfahren. Die Antragsteller als Tochter und Schwiegersohn des Verstorbenen möchten nicht nur ihre eigenen Informationsinteressen befriedigen, sondern auch das Ansehen des Verstorbenen wahren und gegebenenfalls verteidigen. Entgegenstehende schutzwürdige Belange anderer Betroffener sind – gerade im Hinblick auf den nicht unwesentlichen Zeitablauf – nicht ersichtlich.

21. April 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-04-21 17:18:372015-04-21 17:18:37Ideelles Interesse ist berechtigtes Interesse an Auskunftserteilung über Akteninhalt (LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 26.02.2015 – 2 Qs 19/15)
Entscheidungen

LG Aachen: Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung bei ungeschütztem Sex durch HIV-positiven Mann

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Weil er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Frau hatte und dabei der Virus übertragen wurde, hat das Landgericht Aachen einen HIV-positiven Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Angeklagte hatte die Frau nicht über seine Infektion informiert. Das Gericht bewertete das Geschehen «lediglich» als fahrlässige Körperverletzung. Die Deutsche Aids-Hilfe begrüßte die Entscheidung. Bisher seien der Bundesgerichtshof wie auch Instanzgerichte in solchen Fällen stets von Vorsatz ausgegangen oder hätten angenommen, die Angeklagten hätten die Infektion ihrer Partner «billigend in Kauf genommen», heißt es in einer Mitteilung vom 24.03.2015.

Kein Vorsatz trotz Kenntnis der HIV-Infektion

Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, der Angeklagte habe seine Infektion aus Angst vor Verlust der Beziehung verschwiegen und gehofft, seine Partnerin werde sich nicht infizieren. Wie die AIDS-Hilfe mitteilt, hatte ein medizinischer Gutachter erklärt, das Übertragungsrisiko sei gering gewesen, da sich im Blut des Mannes nur relativ wenige HI-Viren befunden hätten. Der Angeklagte habe zudem versucht, seine Partnerin zu schützen, sei aber aufgrund der Umstände und seiner Angst gescheitert.Das Gericht sah dementsprechend keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt habe.

Erstmals Entscheidung ohne Vorsatz

Die Deutsche AIDS-Hilfe lobte die Urteilsbegründung. Erstmals habe ein Gericht anerkannt, dass man bei der HIV-Übertragung nicht automatisch von Vorsatz ausgehen dürfe. Fast immer sei – wie in diesem Fall – Angst der Grund dafür, dass Menschen ihre Infektion nicht thematisierten. Dem gelte es Rechnung zu tragen. Das Strafrecht sei dafür kein geeignetes Mittel, betonte Izdebski.

Aids-Hilfe grundsätzlich gegen Strafbarkeit der Infektion

Das Gericht hat den Angeklagten in drei weiteren Fällen freigesprochen. Da zum Zeitpunkt des Geschehens aufgrund seiner HIV-Therapie keine Viren mehr in seinem Blut nachweisbar waren, habe er HIV nicht mehr übertragen können.

Die Aids-Hilfe lehnt die Strafbarkeit der HIV-Übertragung prinzipiell ab, weil diese der Verbreitung von HIV Vorschub leiste. Die Kriminalisierung konterkariere die erfolgreiche Botschaft, dass jeder Mensch selbst Verantwortung für seinen Schutz übernehmen müsse, indem sie die Verantwortung einseitig den HIV-Positiven zuschreibe, so die Aids-Hilfe.

25. März 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-03-25 16:53:462015-03-25 16:53:46LG Aachen: Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung bei ungeschütztem Sex durch HIV-positiven Mann
Entscheidungen

BGH zur nicht geringen Menge für synthetische Cannabinoide (Urteil vom 14. Januar 2015 – 1 StR 302/13)

Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Verfahren über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen einen Schuldspruch des Landgerichts Landshut nach Anhörung von zwei Sachverständigen nunmehr den Grenzwert der nicht geringen Menge für die synthetischen Cannabinoide JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologes festgelegt.

Nicht geringe Menge bei 2 bzw. 6 Gramm Wirkstoffgehalt

Der BGH hat die Grenze zur „nicht geringen Menge“ bei einer Wirkstoffmenge von 2 g festgesetzt. Für die Wirkstoffe JWH-073 und CP 47,497 hält der Senat den Grenzwert der nicht geringen Menge jedenfalls bei einer Wirkstoffmenge von 6 g für erreicht. Diese Festsetzung werde den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Gefährdungspotential der Wirkstoffe im Vergleich zu Cannabis, für das der Grenzwert der nicht geringen Menge von der Rechtsprechung bei 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC) angenommen wird, gerecht.

Angeklagter hatte mit „Spice“ gehandelt

Nach den Feststellungen des Landgerichts vertrieb der Angeklagte über einen Internethandel im In- und Ausland angekaufte Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide, namentlich die Wirkstoffe JWH-018, JWH-073, CP 47,497 und CP 47,497-C8-Homologes, enthielten. Dem Angeklagten war nach den Ausführungen des erstinstanzlichen Urteils bekannt, dass die Kräutermischungen zum Konsum durch Rauchen bestimmt waren und eine bewusstseinsverändernde Wirkung haben, sofern sie synthetische Cannabinoide enthielten. In mehreren Fällen der Einfuhr lag die Gesamtwirkstoffmenge an JWH-018 jeweils erheblich über dem vom sachverständig beratenen Landgericht als Grenzwert der nicht geringen Menge angenommen Wert von 1,75 g.

BGH bestätigt Schuldspruch des LG Landshut

Auf Grundlage der rechtsfehlerfrei festgestellten Wirkstoffmenge JWH-018 hat der 1. Strafsenat die Schuldsprüche wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bestätigt, auf die Revision des Angeklagten jedoch im Hinblick auf die vom Landgericht vorgenommene abweichende Festsetzung der nicht geringen Menge den Ausspruch über die jeweiligen Einzelstrafen und die Gesamtstrafe aufgehoben. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 1. Strafsenat teilweise die Schuldsprüche wegen (versuchten) unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aufgehoben, da das Landgericht keine Feststellungen zur Menge des in den Kräutermischungen enthaltenen Wirkstoffs CP 47,497-C8-Homologes getroffen hat.

BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 – 1 StR 302/13

(Vorinstanz: LG Landshut – Urteil vom 11. Januar 2013 – 6 KLs 57 Js 10932/09)

14. Januar 2015/von Tim Wullbrandt
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Prozesse / Verfahren

Vier Mainzer Apotheker wegen Bandenbetrugs vor Gericht

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Ab dem 15. Januar 2015 beginnt im Mainzer Landgericht vor der großen Strafkammer der Prozess gegen vier gemeinsam angeklagte Mainzer Apotheker. Die Angeklagten – drei Männer und eine Frau – müssen sich wegen des Vorwurfes des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs gegenüber dem Träger der gesetzlichen Krankenkassen verantworten.

Staatsanwalt klagt Inhaber und Angestellte der Apotheke an

Die beiden Hauptangeklagten sind Inhaber einer Mainzer Apotheke (63 und 54 Jahre alt). Daneben sind ein angestellter Apotheker (50 Jahre alt) und eine ebenfalls in der Apotheke beschäftige 47-jährige Apothekerin angeklagt.Der Apothekerin legt die Staatsanwaltschaft lediglich Beihilfe zur Last.

Nicht zugelassene Krebsmedikamente verkauft?

Nach Anklage der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten in dem Zeitraum von September 2005 bis März 2009 für das Ausland hergestellte und in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel zu einem niedrigeren Preis als in Deutschland zugelassene wirkstoffgleiche Arzneimittel eingekauft haben. Diese nicht zugelassenen Arzneimittel sollen die Angeklagten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft an Patienten abgegeben haben und sodann gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen die höheren Preise für die verkehrsfähigen weil in Deutschland zugelassenen Arzneimittel abgerechnet haben.

Daneben sollen die Angeklagten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen an Patienten abgegebene und in Deutschland zugelassene Arzneimittel eines bestimmten Pharmaunternehmens auf der Grundlage des Preises des teureren wirkstoffgleichen Arzneimittels eines anderen Pharmaunternehmens abgerechnet haben.

Schaden durch Betrug in Höhe von 380.000 Euro

Die Angeklagten sollen hierdurch einen Gesamtschaden von ca. EUR 380.000,– verursacht haben.Sie bestreiten die Tatvorwürfe bislang.

Die Anklage umfasst lediglich die Betrugsvorwürfe zu Lasten der Krankenkassen, nicht jedoch eventuelle Schädigungen durch die Medikamente gegenüber den Patienten. Hier wurde wohl bislang kein Fall bekannt, in dem eines der zwar nicht zugelassenen, jedoch wirkstoffgleichen Medikamente zu einer Schädigung geführt hätte. Im Fall einer Verurteilung dürften den Angeklagten neben empfindlich hohen Geldstrafen und womöglich Freiheitsstrafen wohl auch ein Berufsverbot drohen.

14. Januar 2015/von Tim Wullbrandt
https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png 0 0 Tim Wullbrandt https://www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2021/09/WULLPORZ_1_quer_klein-300x41.png Tim Wullbrandt2015-01-14 07:09:502015-01-14 07:09:50Vier Mainzer Apotheker wegen Bandenbetrugs vor Gericht
Prozesse / Verfahren

Anwalt betrog Mandanten um 500.000 Euro – Prozess in Limburg

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Limburger Landgericht begann heute der Prozess gegen einen Rechtsanwalt, der mehrfach und in erheblicher Höhe Geld seiner Mandanten veruntreut haben soll.

Prozess wegen Untreue – Anwalt soll Geld seiner Mandanten veruntreut haben

Der 54-jährige soll – so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor – mehr als eine halbe Million Euro an Mandantengeldern für eigene Zwecke verwendet haben: Makaberes Detail: Laut Anklage soll die 83 Jahre alte Tante des Rechtsanwalts den größten Schaden erlitten haben. Die Tante soll er beim Verkauf ihres Hauses zuerst beraten und dann um ihr Vermögen gebracht haben.

Eigene Tante unter den Opfern

Die Dame hatte den Anwalt zunächst mit dem Verkauf ihres Hauses und der Anlage des erlösten Geldes beauftragt. Mit dem Erlös der Immobilie sollte der Lebensabend der 83jährigen im Altenheim finanzieren werden. Stattdessen – so die Anklage – soll der Anwalt die fast 170.000 Euro für sich selbst verwendet haben. Die Tante ist seitdem auf Sozialhilfe angewiesen.

In einem anderen Fall hat der Anwalt laut Staatsanwaltschaft von dem Konto einer 91-jährigen Mandantin rund 50.000 Euro abgehoben. Auch dieses Opfer lebt mittlerweile von Sozialhilfe. In einem weiteren einzelnen Fall soll er seinen Mandanten um rund 100.000 Euro betrogen haben.

Geständnis am ersten Verhandlungstag

Der angeklagte Anwalt hat bereits heute, am ersten Verhandlungstag, ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Nur so dürfte er seine Chancen auf ein vergleichsweise mildes Urteil wahren können.

Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt sieben Fälle angeklagt, die sich zwischen November 2010 und Anfang April 2014 ereignet haben sollen. Der Anwalt sitzt in Untersuchungshaft, der Prozess wird fortgesetzt.

 

6. Januar 2015/von Tim Wullbrandt
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Jacky Stahl
12:39 10 Jan 24
A really great and competent law firm. I would contact them again at any time. They are available at any time and take a lot of time. You can tell how much effort is being put into achieving the most satisfactory result possible. From the initial communication to the defense in court, it was really top notch. I can only recommend it.
Jim Johnson
06:40 29 Jul 25
The opposing team and the judge didn't make it easy for us, but the result is impressive. I would hire Ms. Porz again for more rounds in the ring.
Lena
18:22 12 Aug 25
Ms. Porz is a very good lawyer. She doesn't just tell you what you want to hear, but also explains the legal situation and what would be best for the child. She is very passionate about her work and provides excellent support. She fought alongside me.
Meinolf Amekudzi
08:24 11 Sep 25
I am incredibly grateful for the outstanding work of attorney Lang-Wehrle. In my very complex criminal case, he helped me achieve an acquittal. I was particularly impressed by how quickly he familiarized himself with the extensive case files and kept track of every detail. In court, he argued confidently, clearly, and convincingly. I felt extremely well represented at all times – highly recommended!
Chris Podobnik
13:16 09 Oct 25
Ms. Porz is a very friendly and competent lawyer; she successfully represented me, and I am truly grateful to her. I can only recommend her.
Eva Schmidt
14:06 16 Oct 25
Frau Rechtsanwältin Porz hat mich durch die Mühen und den Stress des Scheidungsverfahrens geführt. Sie war stets erreichbar und hatte immer Zeit, wenn ich sie brauchte. Herzlich, warm und verständnisvoll- nicht nur in rechtlichen, sondern auch in menschlichen und emotionalen Belangen. In manchen Momenten war auch ihre hervorragende Kenntnis der polnischen Sprache eine große Hilfe. Sollte ich jemals wieder rechtliche Unterstützung benötigen, werde ich mich ganz sicher wieder an sie und ihre Kanzlei wenden. Sehr zu empfehlen!
Meera Vivan
11:48 20 Jan 26
In a desperate situation – during a police raid on my home based on serious allegations – I contacted numerous lawyers in utter distress. In total, I made around 20 calls, only to be brushed off or given vague excuses. But attorney Sebastian Lang-Wehrle was completely different: He immediately took on my case, reassured me right away, and acted with professionalism. He contacted the police that same day. Thanks to his calm, competent, and highly professional approach, the entire case was dismissed. Throughout the entire process, he was always available, kept me continuously informed, and made me feel truly understood and taken seriously. I have rarely experienced such a combination of humanity, down-to-earth approach, professionalism, and empathy. I wholeheartedly and without reservation recommend attorney Sebastian Lang-Wehrle. No matter the situation – I would contact him again without hesitation. With him, you are truly in the best hands.
Joschak Dunkl
09:22 19 Sep 25
Ms. Porz is a very competent lawyer who always provides me with immediate advice and support. I can warmly recommend her at any time.
Dante
20:59 01 Jun 26
Top lawyer. Mr. Wullbrandt represented me in a rather complex matter and made me feel well taken care of from the very beginning. Always friendly, available, and honest in his assessments. The case was dismissed – it couldn't have gone better for me. Thank you again for your support!
Peter Wirth
17:50 11 Dec 18
Sehr angenehm und kompetent
Turnier Profi
09:50 31 Jan 18
Sehr angenehme und kompetente Rechtsberatung durch Herrn Wullbrandt. Angelegenheit war innerhalb von 2 Tagen erledigt. Vielen Dank.
Thomas Hochmuth
09:46 24 Sep 17
Sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt . Er hat sich viel Zeit für uns genommen und uns sehr geholfen. Vielen Dank.
Miss Aries
09:37 30 Apr 17
Beide Rechtsanwälte habe ich als äußert kompetent empfunden. Sie verfügen über breites Fachwissen und erweisen sich als höchst zuverlässig und verantwortungsvoll. Menschlich beide sehr freundlich und verständnisvoll.
Fran Coco
11:20 20 Feb 18
Sehr freundliche und kompetente Beratung!
e
09:43 03 Apr 18
Schnell einen Termin bekommen! Äußerst kompetenter und netter Mensch. Sein umfangreiches Fachwissen hat Herr Wullbrandt vor Gericht so eingesetzt, dass selbst der Staatsanwalt am Ende trotz erlassenem Strafbefehl einen Freispruch fordern musste. Bravo!!! Falls es nochmal Probleme geben sollte, weiß ich an wenn ich mich wenden muss ;-)
Sandra Eckhardt
08:47 30 Jul 18
Super kompetenter Anwalt. Auf jeden Fall EMPFEHLENSWERT!!!!
Michaela Kaiser
14:22 17 Aug 18
Vom ersten Kontakt an fühlten wir uns in der Kanzlei Wullbrandt sehr gut aufgehoben. Herr Wullbrandt und auch seine Mitarbeiter/innen informierten immer schnell und direkt, Rückrufe erfolgten sehr zeitnah. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Wullbrandt und können ihn und seine Kanzlei nur empfehlen.
e
08:41 30 May 18
Schnell einen Termin bekommen. Äußerst kompetenter und netter Mensch. Sein umfangreiches Fachwissen hat Herr Wullbrandt vor Gericht perfekt eingesetzt. Bravo!!! Falls es nochmal Probleme geben sollte, weiß ich an wenn ich mich wenden muss.
Elena Bender
17:05 27 Feb 18
Kurzfristige und kompetente Beratung. Sehr symphatischer Anwalt, bei dem ich mich sehr gut aufgehoben fühle. Kein Vergleich zu anderen Erfahrungen in der Branche..
Ines M.
14:10 25 Jun 19
Der erste Anwalt bei dem ich mich sehr gut beraten und aufgehoben fühlte. Schnelle Erreichbarkeit, sofortige Rückrufe, bzw. Kontakt per Mail, wenn ich nicht erreichbar war. Absolut empfehlenswert. Ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen.
Peter Schneider
16:59 17 Jul 19
Habe sehr schnell einen Termin bekommen und wurde kompetent beraten. Absolut empfehlenswert.
Marcel G.
09:10 24 Apr 23
From day one, Mr. Wullbrandt left me with a very competent and friendly impression. I am very satisfied with his work and would contact him again at any time if I had any problems. Only recommended!!!
Sven Kalusche
04:30 31 Jan 22
Great lawyer, was able to help me with my concerns and get them resolved satisfactorily. Since he is very busy, you may have to rake it again, but the quality is definitely there. If I had any legal problems again, he would be my first choice.
Ines M.
14:10 25 Jun 19
The first lawyer with whom I felt very well advised and in good hands. Fast accessibility, immediate callbacks, or contact by email if I wasn't available. Highly Recommended. I would hire him again at any time.
20mami12
08:54 27 Dec 23
A very competent lawyer Mr. Lang-Wehrle, fast communication by email and by telephone. Accessibility is very good. He focuses on his work and is behind it. Very friendly and professionally oriented. Always my pleasure.
Andreas Schöttke
12:28 06 Jan 24
Mr. Sebastian Lang-Wehrle is a friendly and competent lawyer. Very good communication by phone and email. Always available and prompt completion. My concern with an energy supplier was resolved promptly to my complete satisfaction. I can recommend the law firm with a clear conscience.
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