Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Kostenlose Unterkunft mit Frühstück – das war das dauernde Ziel eines 52-jährigen Wohnsitzlosen. Genau das bekommt er jetzt auch – aber mit wesentlich weniger Komfort als gewünscht.

52-Jähriger wegen Betrugs und Urkundenfälschung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Presseerklärung mitteilte,hat das Amtsgericht Heidelberg nunmehr auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Der Wohnsitzlose steht im dringenden Verdacht, sich in mindestens fünf Fällen betrügerisch in Hotels eingemietet zu haben, ohne die Kosten für die Miete und das Frühstück zu bezahlen.

Der unbekannte Hotelgast

Der Beschuldigte ist verdächtig, sich seit Juli 2014 unter verschiedenen Namen sowie unter Vorlage gefälschter Kostenübernahmeerklärungen seines angeblichen Arbeitgebers in Hotels und Pensionen in Heidelberg, im Rhein-Neckar-Kreis und in Ramstein eingemietet zu haben. Der hierdurch entstandene Schaden betrage fast 6.000,- Euro.

 Kost und Logis frei

Das Amtsgericht Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg am 27.01.2015 Haftbefehl erlassen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

(zu FG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2014 – 8 K 3677/13 E).

Der Steuerpflichtige wird infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der sich anschließenden Nachtragsverteilung handlungsunfähig, so dass der Treuhänder eine Steuererklärung (mit-)unterschreiben muss. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 28.08.2014 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs klargestellt und die Klage eines Treuhänders abgewiesen (Az.: 8 K 3677/13 E).

Finanzamt forderte vom gerichtlich bestellten Treuhänder Unterschrift

Über das Vermögen der Steuerpflichtigen war am 28.02.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Im März 2013 reichte sie bei ihrem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung für 2012 ein, in der sie ausschließlich Arbeitnehmereinkünfte erklärte. Daraufhin forderte das Finanzamt den gerichtlich bestellten Treuhänder auf, die Steuererklärung zu unterschreiben. Nachdem dieser der Aufforderung nicht nachgekommen war, lehnte das Finanzamt die Durchführung der Veranlagung mit einem an den Treuhänder gerichteten Bescheid ab. Dabei blieb es auch, nachdem das Insolvenzverfahren aufgehoben, jedoch unter anderem hinsichtlich der Einkommensteuererstattung für 2012 die Nachtragsverteilung angeordnet worden war.

Gerichte bejahen Pflicht zur Unterschrift des Treuhänders

Die dagegen gerichtete Klage des Treuhänders blieb ohne Erfolg. Nach der Entscheidung des Finanzgerichts liegt ein wirksamer Antrag auf Veranlagung angesichts der nur von der Steuerpflichtigen unterschriebenen Steuererklärung nicht vor. Denn infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der sich anschließenden Nachtragsverteilung sei die Steuerpflichtige handlungsunfähig, so dass der Treuhänder (mit-)unterschreiben müsse, erklärte das Finanzgericht mit Verweis auf den Bundesgerichtshof. Dieser hat eine Verpflichtung des Treuhänders zur Abgabe einer Steuererklärung bejaht, wenn sich hieraus (voraussichtlich) ein Erstattungsanspruch ergeben wird, da der Treuhänder diesen zugunsten der Masse zu realisieren habe (BGH, NZI 2014, 21). Dies gelte laut BGH auch dann, wenn der Schuldner ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehe und daher ein Antrag auf Veranlagung zu stellen sei. Zudem teile ein Erstattungsanspruch wegen überzahlter Lohnsteuer nicht das Schicksal des insolvenzfreien Arbeitslohns und unterfalle nicht dem besonderen Pfändungsschutz.

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurden nun nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Ermittlungsgruppe Eigentum der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg Anfang des Jahres zwei weitere georgische Tatverdächtige festgenommen. Die beiden Tatverdächtigen im Alter von 22 Jahren sind dringend verdächtig, an mindestens 20 Wohnungseinbrüchen bzw. Einbruchsversuchen überwiegend im Stadtteil Heidelberg-Neuenheim beteiligt gewesen zu sein.  Gegen die Tatverdächtigen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle erlassen, anschließend wurden sie in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Bereits im November 2014 erfolgten sieben Festnahmen

Nach langwierigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg war zunächst im November 2014 einer vermeintlichen georgischen Einbrecherbande das Handwerk gelegt worden. Die insgesamt sieben Tatverdächtigen, sechs Männer im Alter zwischen 28 und 39 Jahren und eine 29-jährige Frau, sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dringend verdächtig, über 40 Wohnungseinbrüche bzw. Einbruchsversuche begangen zu haben. Die Tatverdächtigen befinden sich seit ihren Festnahmen in Untersuchungshaft.

Ermittlungen seit August 2014

Die Ermittlungsgruppe Eigentum hatte bereits seit Anfang August 2014 zunächst gegen unbekannte Täter wegen diverser Wohnungseinbrüche im Raum Heidelberg (Stadtteile Neuenheim, Ziegelhausen und Schlierbach sowie in Neckargemünd, Ilvesheim, Weinheim und Mannheim-Feudenheim) . Bei den Tatobjekten handelte es sich zumeist um Einfamilienhäuser, deren Eigentümer im Urlaub waren. Die Täter waren überwiegend durch Aufhebeln eines Fensters oder der Terrassentür in die Häuser eingestiegen. Der bislang bekannte Diebstahlschaden beträgt ca. 450.000,- EUR, der Sachschaden beläuft sich auf etwa 45.000,-EUR.

Gesamtschaden bei ca. 500.000 EUR

Anhand eines Hinweises aus der Bevölkerung waren zunächst fünf Tatverdächtige einer georgischen Einbrechergruppierung identifiziert werden. Nach der Erwirkung von Haftbefehlen und dem Erlass von Beschlüssen zur Durchsuchung der Wohnungen durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg, wurden die Tatverdächtigen am 25.11.2014 in Mannheim, Ludwigshafen und Stuttgart festgenommen. Einer der Beschuldigten, ein 39-jähriger Mann, konnte in der Vorbereitungsphase eines weiteren Wohnungseinbruches in Mannheim in seinem Auto festgenommen werden. In dem Fahrzeug saßen zwei weitere Männer aus Georgien im Alter von 28 und 34 Jahren, bei denen Einbruchswerkzeug gefunden wurde.

Weitere Tatverdächtige ermittelt

Die hierauf folgenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten nun ergeben, dass weitere Täter an den Einbrüchen beteiligt gewesen sein sollen. Die beiden 22-jährigen Tatverdächtigen wurden am 9. Januar 2015 in einer Wohnung in Heidelberg festgenommen.

Gegen einen weiteren 31-jährigen Tatverdächtigen wird wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl ermittelt. Ihm wird zur Last gelegt, die Bande unterstützt zu haben.  Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 16. Januar 2015 in Eppelheim wurden Beweismittel sichergestellt. Nach seiner erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt.

Verteidigung übernommen

Das Verfahren wird bis zum Abschluss der Ermittlung und der anschließenden Anklageerhebung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Für einen der bereits seit November 2014 in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen wurde die Verteidigung durch Rechtsanwalt Tim Wullbrandt übernommen.

 

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg heute in einer Pressemitteilung bekannt gab erließ sie Haftbefehl gegen einen 46-Jährigen aus dem Rhein-Neckar-Kreis.

Einbruch in Heidelberger Altstadt

Der Mann aus Leimen wird verdächtigt, am Samstagnachmittag gegen 12:30 Uhr aus einer Wohnung in der Heidelberger Altstadt eine Geldkassette gestohlen zu haben.

Nach der Tat  wurde er von dem Bewohner der Wohnung im Treppenhaus auf frischer Tat gestellt und festgehalten.

Auf frischer Tat ertappt

Der Beschuldigte konnte sich zunächst losreißen und flüchten. Dem Geschädigten gelang es jedoch, diesen einzuholen und in einem Kaufhaus zu stellen. Um seiner Festnahme zu entgehen, zog der Täter daraufhin eine Schere und bedrohte damit seinen Verfolger. Mit Hilfe eines Ladendetektivs und einem weiteren Mitarbeiter des Kaufhauses gelang es schließlich, den Beschuldigten bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Schere als Tatwerkzeug bei räuberischem Diebstahl

Bei seiner Durchsuchung fanden die Ermittler neben der Geldkassette auch ein gestohlenes Handy.

Der 46-jährige Leimener wurde am Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg dem Haftrichter vorgeführt, welcher Haftbefehl erließ. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft im Gefängnis.

Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Verfahren über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen einen Schuldspruch des Landgerichts Landshut nach Anhörung von zwei Sachverständigen nunmehr den Grenzwert der nicht geringen Menge für die synthetischen Cannabinoide JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologes festgelegt.

Nicht geringe Menge bei 2 bzw. 6 Gramm Wirkstoffgehalt

Der BGH hat die Grenze zur „nicht geringen Menge“ bei einer Wirkstoffmenge von 2 g festgesetzt. Für die Wirkstoffe JWH-073 und CP 47,497 hält der Senat den Grenzwert der nicht geringen Menge jedenfalls bei einer Wirkstoffmenge von 6 g für erreicht. Diese Festsetzung werde den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Gefährdungspotential der Wirkstoffe im Vergleich zu Cannabis, für das der Grenzwert der nicht geringen Menge von der Rechtsprechung bei 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC) angenommen wird, gerecht.

Angeklagter hatte mit „Spice“ gehandelt

Nach den Feststellungen des Landgerichts vertrieb der Angeklagte über einen Internethandel im In- und Ausland angekaufte Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide, namentlich die Wirkstoffe JWH-018, JWH-073, CP 47,497 und CP 47,497-C8-Homologes, enthielten. Dem Angeklagten war nach den Ausführungen des erstinstanzlichen Urteils bekannt, dass die Kräutermischungen zum Konsum durch Rauchen bestimmt waren und eine bewusstseinsverändernde Wirkung haben, sofern sie synthetische Cannabinoide enthielten. In mehreren Fällen der Einfuhr lag die Gesamtwirkstoffmenge an JWH-018 jeweils erheblich über dem vom sachverständig beratenen Landgericht als Grenzwert der nicht geringen Menge angenommen Wert von 1,75 g.

BGH bestätigt Schuldspruch des LG Landshut

Auf Grundlage der rechtsfehlerfrei festgestellten Wirkstoffmenge JWH-018 hat der 1. Strafsenat die Schuldsprüche wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bestätigt, auf die Revision des Angeklagten jedoch im Hinblick auf die vom Landgericht vorgenommene abweichende Festsetzung der nicht geringen Menge den Ausspruch über die jeweiligen Einzelstrafen und die Gesamtstrafe aufgehoben. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 1. Strafsenat teilweise die Schuldsprüche wegen (versuchten) unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aufgehoben, da das Landgericht keine Feststellungen zur Menge des in den Kräutermischungen enthaltenen Wirkstoffs CP 47,497-C8-Homologes getroffen hat.

BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 – 1 StR 302/13

(Vorinstanz: LG Landshut – Urteil vom 11. Januar 2013 – 6 KLs 57 Js 10932/09)

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Ab dem 15. Januar 2015 beginnt im Mainzer Landgericht vor der großen Strafkammer der Prozess gegen vier gemeinsam angeklagte Mainzer Apotheker. Die Angeklagten – drei Männer und eine Frau – müssen sich wegen des Vorwurfes des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs gegenüber dem Träger der gesetzlichen Krankenkassen verantworten.

Staatsanwalt klagt Inhaber und Angestellte der Apotheke an

Die beiden Hauptangeklagten sind Inhaber einer Mainzer Apotheke (63 und 54 Jahre alt). Daneben sind ein angestellter Apotheker (50 Jahre alt) und eine ebenfalls in der Apotheke beschäftige 47-jährige Apothekerin angeklagt.Der Apothekerin legt die Staatsanwaltschaft lediglich Beihilfe zur Last.

Nicht zugelassene Krebsmedikamente verkauft?

Nach Anklage der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten in dem Zeitraum von September 2005 bis März 2009 für das Ausland hergestellte und in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel zu einem niedrigeren Preis als in Deutschland zugelassene wirkstoffgleiche Arzneimittel eingekauft haben. Diese nicht zugelassenen Arzneimittel sollen die Angeklagten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft an Patienten abgegeben haben und sodann gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen die höheren Preise für die verkehrsfähigen weil in Deutschland zugelassenen Arzneimittel abgerechnet haben.

Daneben sollen die Angeklagten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen an Patienten abgegebene und in Deutschland zugelassene Arzneimittel eines bestimmten Pharmaunternehmens auf der Grundlage des Preises des teureren wirkstoffgleichen Arzneimittels eines anderen Pharmaunternehmens abgerechnet haben.

Schaden durch Betrug in Höhe von 380.000 Euro

Die Angeklagten sollen hierdurch einen Gesamtschaden von ca. EUR 380.000,– verursacht haben.Sie bestreiten die Tatvorwürfe bislang.

Die Anklage umfasst lediglich die Betrugsvorwürfe zu Lasten der Krankenkassen, nicht jedoch eventuelle Schädigungen durch die Medikamente gegenüber den Patienten. Hier wurde wohl bislang kein Fall bekannt, in dem eines der zwar nicht zugelassenen, jedoch wirkstoffgleichen Medikamente zu einer Schädigung geführt hätte. Im Fall einer Verurteilung dürften den Angeklagten neben empfindlich hohen Geldstrafen und womöglich Freiheitsstrafen wohl auch ein Berufsverbot drohen.

Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

Wie heute bekannt wurde hat die Kieler Staatsanwaltschaft ein gegen den ehemaligen HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher laufendes Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung  eingestellt. Der ehemalige Top-Banker muss sich daher wegen dieser Vorwürfe nicht vor Gericht verantworten.

Kein Tatverdacht für falsche Verdächtigung

Die Staatsanwaltschaft nannte als Begründung mangelnden hinreichenden Tatverdacht. Nonnenmacher war vorgeworfen worden, im Jahr 2009 gemeinsam mit einem weiteren Manager der Bank und unter Mitwirkung eines Sicherheitsunternehmens seinen damaligen Kollegen im Vorstand der Bank, Frank Roth zu Unrecht wegen Geheimnisverrats angezeigt zu haben. Zur Untermauerung der Anzeige und zum angeblichen Beweis dieser Vorwürfe habe er Beweise fingiert.

Vorwurf fingierter Beweise

«Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließ sich nicht belastbar beweisen, dass Professor Nonnenmacher um die Unrichtigkeit der mit der Anzeige erhobenen Vorwürfe wusste», erklärte Oberstaatsanwältin Birgit Heß. Die weiteren gegen den anderen Beschuldigten geführten Verfahren würden auch zeitnah abgeschlossen.

Der damalige Vorstand Roth war mit der Begründung fristlos entlassen worden, er habe Interna der Bank an die Presse weitergegeben. Vorgelegte angebliche Beweise stellten sich bald als fingiert heraus. Die Bank musste Roth vollständig rehabilitieren und mit einer Millionensumme entschädigen.

Nonnenmacher war von November 2008 bis März 2011 Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank. Die Bank war im Zuge der Finanzmarktkrise in schwere finanzielle Schieflage geraten und musste 2009 von den Haupteigentümern Schleswig-Holstein und Hamburg mit Milliardenhilfen gerettet werden.

Weitere Ex-Vorstände zuvor bereits vor Landgericht Hamburg vom Untreuevorwurf befreit

Bereits Mitte letzten Jahres hatte das Landgericht  Hamburge sechs weitere ehemalige Manager der Bank, einschließlich Nonnenmacher, vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen. Den Ex-Vorständen war vorgeworfen worden, sie hätten bei dem komplexen und verlustreichen Finanzgeschäft «Omega 55» im Jahr 2007 ihre Pflichten verletzt. Dieser Vorwurf wurde zwar dem Grundsatz nach bestätigt, die Pflichtverletzung sei jedoch nicht so klar oder massiv gewesen, dass eine Verurteilung wegen Untreue begründet werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung des Landgerichts Revision eingelegt.

Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Die Tat erregte im vergangenen September weit über die Grenzen Mannheims hinaus Aufsehen – nun hat die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen einen 22 Jahre alten Mann Anklage wegen Verdachts des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Messerattacke unmittelbar vor Polizeiwache

Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim in einer Presseerklärung vom heutigen Tag mitteilt, wird dem Mann zur Last gelegt, am späten Abend des 4. September vergangenen Jahres vor dem Polizeirevier Mannheim-Innenstadt in H 4 einen 20-Jährigen und dessen 44-jährigen Vater mit einem Messer angegriffen und mehrfach auf sie eingestochen zu haben. Hintergrund waren nach dem Ergebnis der Ermittlungen Streitigkeiten um Lohnforderungen des Verdächtigen gegenüber dem 44-Jährigen und verbale Auseinandersetzungen. Das jüngere Opfer erlitt bereits durch den ersten Stich in den Oberkörper eine so schwere Verletzung, dass es trotz umgehender notärztlicher Versorgung noch am Ort des Geschehens verstarb.

Opfer waren Vater und Sohn – Streit wegen Lohnforderungen

Sein Vater trug mehrere Schnitt- und Stichverletzungen davon, die sich als nicht lebensgefährlich erwiesen. Der Angeschuldigte, der sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht geäußert hat, konnte kurz nach der Tat vorläufig festgenommen werden. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Hingegen blieb die Waffe unauffindbar. Die Ermittlungen richteten sich zunächst auch gegen drei den Angeschuldigten begleitende Landsleute. Diesbezüglich wurde das Verfahren jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, da den Männern nicht zu widerlegen war, nur schlichtend eingegriffen zu haben.

Die Tat wird voraussichtlich vor der zuständigen Schwurgerichtskammer am Landgericht Mannheim verhandelt, ein genauer Termin für die Verhandlung ist noch nicht bekannt.

Vorwürfe gegen Polizei wegen unterlassener Hilfeleistung

Soweit in Teilen der Öffentlichkeit Vorwürfe gegen den diensthabenden Polizeibeamten laut wurden, haben die Ermittlungen keinerlei Fehlverhalten ergeben. Vielmehr hat der allein in der Wache befindliche Beamte unverzüglich eingegriffen und die Beteiligten getrennt. Zu diesem Zeitpunkt war der später Verstorbene bereits tödlich verletzt. Anschließend alarmierte der Beamte polizeiliche Verstärkung und den Notarzt. Sodann verließ er das Polizeirevier erneut und leistete erste Hilfe.

Tim Wullbrandt || Strafrecht in Mannheim

Wie aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim heute hervorgeht, sieht diese davon ab, gegen die Verantwortlichen Stellen und Personen ein Ermittlungsverfahren wegen der fehlerhaften Organisation der Rettungsdienste in Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis einzuleiten.

Organisation der Rettungsdienste – Staatsanwaltschaft leitet kein Ermittlungsverfahren ein

In ihrer Pressemitteilung von heute nimmt die Staatsanwaltschaft Mannheim Bezug auf die in jüngster Zeit stattfindende kontroverse Diskussion um die aktuelle und künftige Organisation der Rettungsdienste in Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis. Dabei wurde in der Öffentlichkeit insbesondere die Frage aufgeworfen, ob es durch unzureichende Ausstattung oder organisatorische Mängel zu Verzögerungen beim Einsatz von Notärzten und Rettungsfahrzeugen gekommen sei.

Prüfung durch Staatsanwaltschaft infolge Medienberichten und anonymer Anzeigen

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte im Oktober 2014 aufgrund entsprechender Medienberichte und vereinzelter anonymer Eingaben einen Prüfvorgang eingeleitet. Dieser gelangte nunmehr zu dem Ergebnis, dass keine zureichende Anhaltspunkte zur Einleitung von Ermittlungsverfahren – etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung oder unterlassener Hilfeleistung – vorhanden sind.

Keine fahrlässige Tötung durch fehlerhafte Organisation

In keinem der mehr oder weniger konkret geschilderten Einzelfälle bestehe ein Anfangsverdacht der Begehung von Straftaten, wobei von Patienten keine Anzeigen erstattet wurden. Die Überprüfung ergab vielmehr, dass die Vorschriften des baden-württembergischen Rettungsdienstgesetzes eingehalten waren. Dieses schreibt für die Notfallrettung vor, dass zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der Leitstelle und dem Eintreffen der Hilfe am Notfallort möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten vergehen sollen (sogenannte Hilfsfrist). Notfälle im Sinne des Gesetzes sind allerdings nur solche, bei denen Lebensgefahr besteht oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind. Muss lediglich erste Hilfe geleistet oder ein bloßer Krankentransport durchgeführt werden, gilt die Frist nicht. Unter Zugrundelegung dieses rechtlichen Ausgangspunktes konnten keine Verdachtsmomente dahingehend festgestellt werden, dass durch gesetzwidrige Verspätungen oder sonstiges Fehlverhalten vermeidbare Leiden von Patienten verursacht wurden.

(Quelle: Staatsanwaltschaft Mannheim, 08.01.2015)

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Prozess || Tim Wullbrandt | Rechtsanwalt für Strafrecht

Vor dem Limburger Landgericht begann heute der Prozess gegen einen Rechtsanwalt, der mehrfach und in erheblicher Höhe Geld seiner Mandanten veruntreut haben soll.

Prozess wegen Untreue – Anwalt soll Geld seiner Mandanten veruntreut haben

Der 54-jährige soll – so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor – mehr als eine halbe Million Euro an Mandantengeldern für eigene Zwecke verwendet haben: Makaberes Detail: Laut Anklage soll die 83 Jahre alte Tante des Rechtsanwalts den größten Schaden erlitten haben. Die Tante soll er beim Verkauf ihres Hauses zuerst beraten und dann um ihr Vermögen gebracht haben.

Eigene Tante unter den Opfern

Die Dame hatte den Anwalt zunächst mit dem Verkauf ihres Hauses und der Anlage des erlösten Geldes beauftragt. Mit dem Erlös der Immobilie sollte der Lebensabend der 83jährigen im Altenheim finanzieren werden. Stattdessen – so die Anklage – soll der Anwalt die fast 170.000 Euro für sich selbst verwendet haben. Die Tante ist seitdem auf Sozialhilfe angewiesen.

In einem anderen Fall hat der Anwalt laut Staatsanwaltschaft von dem Konto einer 91-jährigen Mandantin rund 50.000 Euro abgehoben. Auch dieses Opfer lebt mittlerweile von Sozialhilfe. In einem weiteren einzelnen Fall soll er seinen Mandanten um rund 100.000 Euro betrogen haben.

Geständnis am ersten Verhandlungstag

Der angeklagte Anwalt hat bereits heute, am ersten Verhandlungstag, ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Nur so dürfte er seine Chancen auf ein vergleichsweise mildes Urteil wahren können.

Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt sieben Fälle angeklagt, die sich zwischen November 2010 und Anfang April 2014 ereignet haben sollen. Der Anwalt sitzt in Untersuchungshaft, der Prozess wird fortgesetzt.