WULLBRANDT Rechtsanwälte

Anlässlich der Auftaktveranstaltung der Regionalgruppe Rhein-Main des Verbandes der Gründer und Selbständigen e.V. (VGSD e.V.) am 27. Januar 2016 in Hirschberg hierlt Rechtsanwalt Wullbrandt einen kurzweiligen Impulsvortrag zum Thema „Auftrag erledigt, Kunde zahlt nicht – effektives Forderungsmanagement“.

Die versammelten Zuhörer erhielten dabei eine Menge Tipps und Ratschläge, wie sich Zahlungsausfälle auf ein Minimum reduzieren lassen und wie man am besten mit säumigen Kunden umgeht. Rechtsanwalt Wullbrandt, der auf mehrere Jahre Erfahrung als Syndikusanwalt eines der größten deutschen Forderungsmanagementunternehmen zurückblicken kann, gab dabei wichtige Ratschläge, angefallen von der korrekten Rechnungsstellung, der Vereinbarung von Zahlungsmodalitäten und der Auswahl des Inkassopartners.

Die Präsentation zum Vortrag können Sie hier downloaden:

Vortrag Effektives Forderungsmanagement

15.645 „Likes“ auf Instagram nur für das Foto einer demonstrativ in die Kamera gereckten neuen Uhr? Man muss es nicht verstehen oder mögen, aber so ist nun mal der Trend: Selbstdarstellung ist „in“, egal ob auf Facebook, Instagram, Pinterest  oder sonstigen sozialen Portalen. 15-jährige Mädchen haben hunderttausende „Follower“ für Videos, die sie von sich beim Einkaufen mit der Handykamera drehen – nun denn, so sei es.

Sinnlose Selfies und ihre Bedeutung bei einem Einbruch

Uhren-SelfieWas für die meisten von uns Menschen der Ü25-Altersklasse ziemlich sinnlos erscheint, bekommt allerdings nach einem Einbruch eine ganz neue Bedeutung. Sind wir mal ehrlich: Kaum jemand von uns hebt für alle gekauften Wertgegenstände, insbesondere Schmuck, Uhren etc (mal abgesehen von der Rolex, aber auch da…) alle Kaufbelege und Rechnungen auf. gerade bei Geschenken will man meist garnicht, dass entsprechende Quittungen zuhause liegen. Wird nun bei einem Einbruch Schmuck entwendet steht man vor der misslichen Lage, dass die Hausratversicherung zwar das meiste ersetzen würde, allerdings einen Nachweis dafür verlangt, dass man die Wertgegenstände tatsächlich besaß. Gleiches gilt, wenn die Polizei Diebesgut findet und an die jeweiligen Eigentümer zurückgeben möchte – auch hier ist ein Nachweis des Eigentums nötig.

Selfies und Fotos als Eigentumsnachweis

Wenn seitens der Versicherung oder der Polizei Zweifel an der Inhaberschaft von abhanden gekommenen oder eben wiedergefundenen Wertgegenständen bestehen, dann lässt sich diese eben im Einzelfall auch einmal damit begründen, dass man Fotos von sich vorlegen kann, auf welchen man die Schmuckstücke trägt. Ganz ungemein hilft das im Übrigen auch bei der Identifikation von abhanden gekommenen Wertgegenständen.

Man sieht: Ab und an kann es also ganz nützlich sein, das ein oder andere Foto von sich in vollem Ornat zu besitzen. Nicht nur, weil es schön aussieht, sondern auch für den (hoffentlich nie eintretenden) Versicherungsfall.

Fotos nicht auf Kamera lassen!

Vorischt Falle: Wer jetzt ab und an doch einmal ein Selfie macht, um seinen Reichtum bildhaft zu dokumentieren, der muss diese Bilder natürlich auch irgendwo sicher ablegen – am besten also online. Denn wenn die Einbrecher schon einmal im Haus sind, dann nehmen sie in fast allen Fällen eines jedenfalls mit: Die Kamera. Die schönste Bildersammlung bringt also nichts, wenn die Bilder gleich mit gestohlen werden. Daher mein Tipp (gilt im Übrigen auch für Kopien von Zeugnissen und wichtigen Dokumenten): Immer einen Scan oder eine Kopie in einem Online-Speicher ablegen. Im Fall der Fälle besteht so immer Zugriff.


Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Heidelberg & WörrstadtKONTAKT

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

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Telefon: 06221 / 3219270
Mail: twu@wullbrandt-rechtsanwaelte.de
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Wer als Zeuge vor Gericht aussagen soll, egal ob in einem Strafverfahren oder in einer Zivilsache, der kann unter Umständen vor seiner eigentlichen Aussage mit einer ziemlich unangenehmen Sache konfrontiert werden: Wartezeit. Und nicht nur wenig Wartezeit, sondern unter Umständen ziemlich viel Wartezeit.

Was Zeugen wissen sollten

Bevor das Gericht die Zeugenvernehmungen terminiert und die Ladungen versendet, macht es sich einen groben Überblick davon, was die einzelnen Zeugen wohl sagen werden und wie lange das dauern wird. Es gibt vorsitzende Richter, die tatsächlich ohne Schnörkel und in hohem Tempo Vernehmungen durchführen. Oft passiert es aber, dass unvorhergesehenes passiert, was den gesamten Zeitplan durcheinander wirft.

Immer etwas zu Lesen dabei haben!

Beispiel: Verhandlung einer Strafsache, der Angeklagte sitzt in Haft, Verhandlungsbeginn soll 8.45 Uhr sein, die Zeugen sind im Viertelstunden-Takt geladen. Sie sind der fünfte Zeuge, also auf 9.45 Uhr geladen. Wenn alles schief geht, dann steht der Transport des Angeklagten aus der Justizvollzugsanstalt zum Gericht im Stau, der Angeklagte kommt erst um 9.15 Uhr zum Gericht. Der zweite geladene Zeuge redet statt 15 Minuten 30 Minuten lang. Zwischendrin müssen Formalien geklärt werden. Zeuge Nummer 4 braucht – da er unbekannter Weise mehr gesehen und erlebt hat – 45 Minuten. Jetzt kommt Zeuge Nr. 5 dran – statt um 9.45 Uhr (wie in der Ladung angegeben) erst um 11.15 Uhr. Die Wartezeit bis dahin muss man unter Umständen auf einem kargen Flur des Gerichts verbringen. Wer das einmal erlebt hat, der weiss, wie sich ein Tiger im Zoo fühlt… (bloß dass der noch ein bisschen Spielzeug und einen Baum hat).

Handy im Gericht: Vorsicht Funkloch

Wer jetzt denkt „Macht nichts, ich habe ja immer Mein Handy dabei“, der sei gewarnt: Aus mir nicht bekannten Gründen gibt es in einem Überwiegenden Teil aller Gerichte, vor allem in Altbauten mit meterdicken Mauern, keinen Handyempfang…

Meine Empfehlung also an jeden, der vor Gericht als Zeuge geladen ist: Immer etwas zu Lesen dabei haben!


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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Tim Wullbrandt

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