BGH zur Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 18.12.2014, 4 StR 323/14, die Revisionen zweier Beschuldigter verworfen und Verurteilungen des Landgerichts Dortmund wegen Insolvenzverschleppung und Beihilfe hierzu aufrecht erhalten. Der Tenor: Der faktische Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann Täter einer Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO sein. Mehr hierzu erfahren Sie über den obigen […]